Jobcenter muss Doppelmieten für Bürgergeld-Bezieher übernehmen
Jobcenter muss Doppelmieten für Bürgergeld-Bezieher übernehmen
Bürgergeld: Jobcenter muss Doppelmiete zahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Jobcenter nicht darauf bestehen können, dass Bürgergeld-Bezieher vor einem Umzug um Erlaubnis zur Übernahme von Doppelmieten bitten. In einem aktuellen Fall aus Bonn entschied das Gericht, dass die Kosten für eine Doppelmiete übernommen werden müssen, wenn diese „unvermeidbar und konkret angemessen” sind.
Der Fall betraf eine Familie mit zwei Kindern, die aus einer kleinen Wohnung in eine größere umziehen wollte. Das Jobcenter hatte den Umzug genehmigt und auch die höheren Mietkosten der neuen 82 Quadratmeter großen Wohnung übernommen. Allerdings weigerte sich das Jobcenter, die zusätzliche Miete für die alte Wohnung im Umzugsmonat zu zahlen, obwohl diese Kosten tatsächlich angefallen waren.
Jobcenter und Doppelmieten: Gesetzliche Grundlagen
Das Jobcenter argumentierte, dass Doppelmieten als „Wohnungsbeschaffungskosten” betrachtet werden und daher nur mit vorheriger Zustimmung übernommen werden können. Dies sei jedoch nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar, da die Bürgergeld-Bezieherin dieser Zustimmung nicht rechtzeitig beantragt hatte.
Die Gerichtsentscheidung stellt klar, dass Doppelmieten in Situationen, in denen sie nötig sind, nicht unter diese Regelung fallen. Vielmehr handelt es sich um Unterkunftskosten, die laut Gesetz übernommen werden müssen, wenn sie unvermeidbar entstanden sind und angemessen erscheinen.
Implikationen der Entscheidung
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter im Umgang mit Umzugskosten. Es klärt, dass Behörden nicht willkürlich Einspruch gegen die Übernahme solcher Kosten erheben können, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind. Dies könnte dazu führen, dass mehr Familien in ähnlichen Situationen keine finanzielle Unterstützung verweigert wird, was ihnen hilft, Wohnraum zu finden und zu erhalten.
Diese Regelungen tragen dazu bei, dass Bürgergeld-Bezieher nicht in eine finanzielle Notlage geraten, wenn sie in eine neue Wohnung umziehen müssen. Es ist ein Schritt in Richtung verbesserter sozialer Sicherheit und die Gewährleistung geeigneter Wohnverhältnisse für vulnerable Gruppen der Gesellschaft.