Windeckerin klagt: Wer zahlt nach dem Unfall im Costa Rica?

Im Rechtsstreit um einen möglichen Paragliding-Unfall in Costa Rica fordert eine Frau von ihrer Versicherung die Zahlung von Behandlungskosten nach einem Sturz beim Wandern. Verursacht der Sport die Kosten?
Im Rechtsstreit um einen möglichen Paragliding-Unfall in Costa Rica fordert eine Frau von ihrer Versicherung die Zahlung von Behandlungskosten nach einem Sturz beim Wandern. Verursacht der Sport die Kosten?

Rechtsstreit um mutmaßlichen Paragliding-Flug in Costa Rica

Ein gerichtlicher Konflikt hat in Deutschland Aufmerksamkeit erregt, als eine Frau aus Windeck ihre Auslandskrankenversicherung verklagt. Der Streit dreht sich um die Übernahme der Behandlungskosten von 135.000 US-Dollar, die in einem Krankenhaus in Costa Rica angefallen sind. Die Versicherung weigert sich, die Kosten zu übernehmen, da sie keinen Schutz für Risiken aus Sportarten wie Paragliding anbietet.

Der Fall wird vor der 21. Zivilkammer am Bonner Landgericht verhandelt. Die Klägerin behauptet, sich beim Wandern verletzt zu haben, als sie am Neujahrstag mit ihrem Sohn in den Bergen Costa Ricas unterwegs war. Sie stürzte von einem Felsen und zog sich dabei eine schwere Verletzung des rechten Schienbeins sowie eine Wirbelverletzung zu. Dies geschah in unmittelbarem Zusammenhang mit einem familiären Ausflug, bei dem die beiden zu Wasserfällen wandern wollten.

Nach der Darstellung der Klägerin rief ihr Sohn nach dem Unfall um Hilfe, was dazu führte, dass ein Krankenwagen angefordert wurde. Die Diagnose im Krankenhaus bestätigte die schweren Verletzungen. Der Sohn versuchte, eine Kostenübernahme durch die Versicherung zu erhalten, jedoch war dies nur teilweise möglich. Um die hohen Behandlungskosten zu decken, sahen sich die Angehörigen gezwungen, eine Hypothek auf ihr Ferienhaus aufzunehmen.

Meinung der Versicherung

Die Versicherung hat jedoch eine andere Auffassung von den Geschehnissen und argumentiert, dass der Unfall während eines Paragliding-Flugs passierte. Ein vor Ort eingesetzter Detektiv habe dies ermittelt, und es wird behauptet, dass Bestechungsgelder gezahlt wurden, um den Unfall als Wanderunfall darzustellen. Sowohl die Klägerin als auch ihr Sohn sind bekannt dafür, während ihrer Aufenthalte in Costa Rica regelmäßig Paragliding zu praktizieren, geben aber an, an jenem Tag pausiert zu haben.

Als einziger Zeuge bestätigte der Sohn die Aussagen seiner Mutter. Obwohl die Parteien unterschiedliche Sichtweisen haben, konnten sie sich nicht auf einen Vergleich einigen. Die Kammer beabsichtigt nun, bis Ende Mai eine Entscheidung zu treffen und mögliche Zeugen aus Costa Rica in einer Videokonferenz anzuhören, um zur Klärung des Sachverhalts beizutragen.

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