Frist endet bald: So holen Sie Ihre verlorenen Schätze in Ulm zurück!

Olgastraße 66, 89073 Ulm, Deutschland - Wichtige Neuigkeiten für alle, die etwas in Ulm verloren haben! Das Fundbüro der Stadt Ulm hat angekündigt, dass die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für alle im Zeitraum von Oktober 2023 bis März 2024 abgegebenen Fundsachen bis zum 31. Oktober 2024 läuft. Wer also in diesem Zeitraum seine verlorenen Gegenstände wie Handys, Schlüssel oder Taschen in einem SWU-Bus zurückgelassen hat, muss sich schnellstmöglich melden, um seinen Eigentumsanspruch geltend zu machen.

Die Bürgerdienste in der Olgastraße 66, Zimmer 006, stehen bereit, um Ansprüche bis zum Stichtag zu bearbeiten. Finder können zudem einen gesetzlich festgelegten Finderlohn verlangen, der vom Eigentümer zu zahlen ist. Gegenstände, die nach Ablauf der Frist nicht abgeholt werden, gehen zunächst an den Finder oder werden zuletzt zur städtischen Versteigerung freigegeben. Beachten Sie jedoch: Handys werden aus Datenschutzgründen nicht versteigert, sondern nach der Frist vernichtet. Für weitere Informationen besuchen Sie www.ulm-news.de.

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Ort Olgastraße 66, 89073 Ulm, Deutschland
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