Waffen- und Messerverbot: Ulm setzt auf mehr Sicherheit zum Weihnachtsmarkt

Ab dem 15. Oktober 2024 tritt in der Ulmer Innenstadt ein großes Waffen- und Messerverbot in Kraft, das insbesondere den Weihnachtsmarkt betrifft. Dies bedeutet konkret, dass das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von vier Zentimetern oder mehr, Schusswaffen und sogar Pfefferspray verboten ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Oberbürgermeister Martin Ansbacher unterstreicht, dass dieses Verbot die Sicherheit in der Stadt erhöhen soll, nachdem die Polizei und die Behörden eine detaillierte Auswertung der Sicherheitslage vorgenommen haben.

Die Waffenverbotszone umfasst den Bereich rund um den Hauptbahnhof, von der Olgastraße im Norden bis zur Neuen Straße im Süden. Besonders in den Nachtstunden von Freitag bis Sonntag und vor Feiertagen gilt das Verbot. Die Polizei plant, ihre Präsenz in diesen Zeiten zu erhöhen, um mögliche Straftaten zu verhindern. Die Regelung ist vorerst auf zwei Jahre angelegt, mit einer Überprüfung der Wirksamkeit in eineinhalb Jahren. Details zur aktuellen Situation werden von www.ulm-news.de bereitgestellt.