Besuchsverbot für Ex-RAF-Terroristin: Fluchtgefahr in Vechta!
Die inhaftierte ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wird kein Besuch von früheren RAF-Mitgliedern erhalten. Diese Entscheidung basiert auf einem Beschluss einer Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs. Berichten von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge sind auch die geplanten Haftbesuche des ehemaligen RAF-Terroristen Günter Sonnenberg, Karl-Heinz Dellwo und der Bremer Aktivistin Ariane Müller untersagt worden. Die Richterin äußerte Bedenken, dass Klette die Besuche zur Fluchtplanung nutzen könnte, zudem könnten Kontakte zu anderen flüchtigen Komplizen entstehen. Es wird angeführt, dass Klette ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg direkt nach ihrer Festnahme über eine SMS gewarnt hatte.
Zuvor gab es bereits Aufregung um Haftbesuche, die besagten, dass über Grüße und vergangene Zusammenkünfte mit anderen ehemaligen RAF-Gefangenen gesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren gegen Klette und andere wegen versuchten Mordes und schwerem Raub, wobei die Taten zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begangen wurden. Klette wurde Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie www.tagesspiegel.de.