Klette bleibt isoliert: BGH verbietet Besuch von Ex-RAF-Kollegen!
Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette, die derzeit im Frauengefängnis in Vechta sitzt, hat das Recht auf Besuch durch ehemalige RAF-Mitglieder verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte diese Besuche und begründete dies mit der möglichen Gefahr von Fluchtabsprachen. Klette könnte laut den Richtern versuchen, durch Kontakt mit ihren früheren Komplizen Fluchtpläne zu schmieden. Zuletzt wurde sie bereits nach ihrer Festnahme beschuldigt, einen Komplizen gewarnt zu haben, um dessen Untertauchen zu ermöglichen. Überwachungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts hatten zudem gezeigt, dass es einen fortdauernden Kontakt zwischen Klette und anderen ehemaligen RAF-Mitgliedern gibt.
Klettes Anwalt kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete die Annahme, dass Herr Dellwo oder andere bei überwachten Besuchen Fluchtpläne schmieden könnten, als unsinnig. Er wies darauf hin, dass die RAF historisch beendet sei und es keinen Sinn mehr für eine Befreiung Klette gebe. Die 65-Jährige, die im Februar in Berlin festgenommen wurde, könnte aufgrund der logistischen Herausforderungen eines möglichen Prozesses in eine temporäre Halle verlegt werden. Ein Prozessbeginn ist frühestens für Anfang 2025 angesetzt. Mehr zu dem Thema findet sich hier.