Aufzeichnung von Mitarbeitergesprächen: Was Sie wissen müssen!
Mitarbeiter stellen sich oft die Frage: Darf mein Arbeitgeber Gespräche aufzeichnen? Laut Johannes Schipp, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist das grundsätzlich nicht ohne Weiteres zulässig. Die Aufzeichnung von Gesprächen verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Angestellten und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist eine solche Datenverarbeitung nicht erlaubt. Zudem kann ein Mitarbeiter seine initial gegebene Zustimmung jederzeit zurückziehen, was auch die Löschung der Aufzeichnungen zur Folge hat, da diese für das Arbeitsverhältnis nicht unbedingt notwendig sind.
Das gilt auch für den umgekehrten Fall: Arbeitnehmer dürfen Gespräche nicht heimlich aufzeichnen, insbesondere wenn der Arbeitgeber darüber nicht informiert ist. Schipp rät dringend davon ab, heimliche Telefonate aufzuzeichnen, da dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Und selbst bei einer vorherigen Anfrage wird kaum ein Arbeitgeber dem Wunsch zur Aufzeichnung zustimmen. Diese komplexe rechtliche Situation bringt viele Unsicherheiten mit sich und legt nahe, dass eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern von Vorteil ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.ka-news.de.