Tierschutzgesetz: Kritik an Regelung zu Kombinationshaltung begegnet mit langfristigem Kompromiss
Neuer Ansatz für den Tierschutz in Landkreis Weilheim-Schongau
Im Landkreis Weilheim-Schongau hat sich eine bemerkenswerte Initiative für den Tierschutz entwickelt. Ein gemeinsamer Appell von Landrätin Andrea Jochner-Weiß und allen Bürgermeistern des Landkreises richtete sich an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, um die Kombinationshaltung mit Sommerweidegang für Rinder zu erhalten. Diese Aktion zeigt das starke Engagement der lokalen Behörden für das Wohl der Tiere.
Die Forderung basiert auf einem geplanten Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Rinder auch im Winter regelmäßig Zugang zu einem „Freigelände“ haben müssen. Diese Maßnahme wird als unrealistisch und unzureichend im Sinne des Tierschutzes in der Region betrachtet. Daher wurde eine Resolution an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gerichtet, um auf die besonderen Bedürfnisse der Betriebe im Landkreis aufmerksam zu machen.
Die Antwort aus Berlin bekräftigt die Bedeutung der freien Bewegung für das Wohlbefinden der Tiere. Trotz der Herausforderungen für die Betriebe wird eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeführt, um den notwendigen strukturellen Anpassungen gerecht zu werden. Kleinbetriebe mit weniger als 50 Rindern erhalten zudem eine spezielle Regelung, die eine tiergerechte Haltung auch in Zukunft gewährleistet.
Die Ausnahmeregelungen im überarbeiteten Tierschutzgesetz bieten einen vielversprechenden Kompromiss, um eine langfristige Lösung für eine verbesserte Tierhaltung zu finden. Die Unterstützung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigt eine positive Entwicklung im Streben nach mehr Verantwortung für das Wohl der Tiere.
– NAG