Verlängertes Wasserentnahmeverbot: Landkreis leidet unter Niedrigwasser

Wegen Niedrigwasser im Bodenseekreis gilt bis 15. September ein Wasserentnahme-Verbot. Verstöße können teuer werden.

Wegen Niedrigwasser im Bodenseekreis gilt bis 15. September ein Wasserentnahme-Verbot. Verstöße können teuer werden.
Wegen Niedrigwasser im Bodenseekreis gilt bis 15. September ein Wasserentnahme-Verbot. Verstöße können teuer werden.

Verlängertes Wasserentnahmeverbot: Landkreis leidet unter Niedrigwasser

Wenn man in diesen Tagen einen Blick auf die Gewässer im Landkreis wirft, könnte man meinen, der Sommer 2025 macht uns einen Strich durch die Rechnung. Trotz der regenreichen Juli-Woche hat das Landratsamt eine Verlängerung des Wasserentnahme-Verbots für Oberflächengewässer bis vorerst 15. September angekündigt. Wie der Südkurier berichtet, wird das Abpumpen aus Fließgewässern, Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die landwirtschaftliche Bewässerung erheblich eingeschränkt.

Besonders bitter: Auch wenn wir Regen auf den Dächern sehen, die Pegelstände der Gewässer scheinen nach wie vor nicht im Gleichgewicht zu sein. Verstößt jemand gegen das Verbot, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ein weiterer Appell des Landratsamtes richtet sich an die Wassersportler: Kanu-Verleiher werden gebeten, bei niedrigem Wasserstand keine Touren anzubieten, und private Paddler sollten nach Alternativen suchen.

Ausnahmen und Appelle

Das Landratsamt ist sich bewusst, dass nicht jede Wasserentnahme unter das Verbot fällt. Genehmigte Ausnahmen für Entnahmen aus dem Bodensee und Grundwasser sind möglich, sowie aber auch das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Dennoch ruft die Behörde die Bürger dazu auf, auch von diesen Ausnahmen möglichst abzusehen, um die kritische Lage nicht weiter zu verschärfen.

Interessanterweise ist der Trend der Niedrigwasserlagen kein isoliertes Phänomen, sondern zeigt sich auch in anderen Regionen Deutschlands. Im Landkreis Meißen gilt beispielsweise seit dem 1. Juli 2025 ein ähnliches Verbot für Wasserentnehmungen, das bis zum 31. Oktober 2025 aufrechterhalten wird. Wie der MDR berichtet, können auch hier Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für Verstöße verhängt werden.

Klimawandel als Faktor

Das Problem der Wasserversorgung in Deutschland wird durch die sich verändernden klimatischen Bedingungen weiter verschärft. Prognosen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich Niederschlagsmengen verlagern und die Jahresmitteltemperaturen ansteigen. Diese Veränderungen könnten nicht nur die Wasserverfügbarkeit, sondern auch die Landwirtschaft und andere wasserbezogene Nutzungen stark beeinträchtigen.

Die jetzt festgelegten Maßnahmen, wie das Wasserentnahmeverbot, sind also auch ein Ergebnis der besorgniserregenden Entwicklung der letzten Jahre, in denen der Wasserspeicher vieler Regionen stark strapaziert wurde. Die Folgen sind nicht nur auf den ersten Blick erkennbar, sondern zeigen sich auch in einem schwindenden Grundwasserspiegel, der in vielen Regionen bereits zu Konflikten in der Wassernutzung führt.

Eine nachhaltige Lösung erfordert nicht nur ein Umdenken im Umgang mit unseren Wasserressourcen, sondern auch ein gemeinsames Handeln, um die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen. Mit Initiativen wie dem Projekt „WADKlim“ will das Bundesministerium für Umwelt nachhaltig auf die Herausforderungen reagieren und Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige Wasserbewirtschaftung entwickeln.

Bis die Wetterbedingungen sich stabilisieren, bleibt uns nichts anderes übrig, als geduldig auf die positiven Entwicklungen zu hoffen und verantwortungsbewusst mit unseren Wasserressourcen umzugehen.