BGH-Urteil: Enkel erben trotz Pflichtteilsentzug der Eltern!

BGH-Urteil: Enkel erben trotz Pflichtteilsentzug der Eltern!
Erbschaftsfragen können oft ein Auf und Ab der Gefühle auslösen. Ein entscheidendes Thema dabei ist der Pflichtteil, besonders wenn es um Enkelkinder geht. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat Aufsehen erregt und für Klarheit gesorgt. Am 13. April 2011 entschied der BGH (Az. IV ZR 204/09), dass der Pflichtteilsanspruch der Enkelkinder trotz eines Pflichtteilsentzugs des Elternteils bestehen bleibt. Das bedeutet, dass Enkel auch dann erben können, wenn ihre Eltern vom Erblasser enterbt wurden. Diese Entscheidung hat die rechtliche Landschaft erheblich verändert und gibt vielen Großen und Kleinen Grund zur Hoffnung.
Traditionell ging man davon aus, dass die Enterbung eines Kindes automatisch auch dessen Kinder vom Erbe ausschloss. Diese Auffassung ist überholt, da der BGH nun klarstellt, dass der Pflichtteilsanspruch der Enkel unabhängig vom Status ihrer Eltern ist – seien diese verstorben oder enterbt. Laut den gesetzlichen Bestimmungen beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gemäß § 2303 BGB. Pflichtteilsberechtigte Personen sind neben den Kindern auch Ehegatten und, in Fällen kinderloser Erblasser, die Eltern.
Erbstreitigkeiten und deren Fristen
Doch was ist, wenn kein Einvernehmen über den Pflichtteil hergestellt werden kann? Hier kommen die Verjährungsfristen ins Spiel. Gemäß § 195 BGB verjährt der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Schluss des Kalenderjahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis hat. Dies hat die aktuelle Rechtsprechung weiter verdeutlicht, wie ein Urteil des BGH vom 12. März 2025 (Az: IV ZR 88/24) zeigt. In diesem Fall wurde der Pflichtteilsanspruch einer Klägerin – die erst mit der rechtskräftigen Vaterschaftsfeststellung Kenntnis von ihrem Erbrecht erhielt – für nicht verjährt erklärt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, die ihre Ansprüche für verjährt hielt, wurde damit aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Das Berufungsgericht hatte festgestellt, dass die Klägerin ab dem Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung im Jahr 2022 auch ihren Pflichtteilsanspruch einfordern konnte. Die offenen Fragen der Verjährung werden hier besonders deutlich, denn der Pflichtteilsanspruch erlischt nicht automatisch mit der Zeit, wenn der Berechtigte noch keine Kenntnis von seinem Erbanspruch hat.
Strategische Erbschaftsplanung
Für diejenigen, die bestimmte Personen vom Erbe ausschließen möchten, ist eine durchdachte Nachlassgestaltung besonders wichtig. Ein einfaches Testament reicht oft nicht aus. Stattdessen sollten strategische Maßnahmen wie Pflichtteilsverzichtsverträge, Schenkungen zu Lebzeiten oder sogar die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen werden. Das Ziel ist klar: Wer gezielt erben möchte, muss klare Regeln schaffen.
In vielen Familien gibt es komplexe Verhältnisse, die eine individuelle Abstimmung und rechtliche Prüfung erfordern. Dabei ist die Dokumentation dieser Maßnahmen unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Letztendlich stellt sich bei all diesen Überlegungen die Frage: Was wünschen sich die Angehörigen konkret zu Lebzeiten und nach dem Tod? Eine offene Kommunikation ist oft der erste Schritt, um Missverständnisse und rechtliche Kämpfe zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz gesetzlicher Regelungen und gerichtlicher Urteile die familiäre Dynamik oft entscheidend für die tatsächliche Umsetzung des Erbteils ist. Enkel haben in der Regel ein gutes Recht auf den Pflichtteil, auch wenn es familiär mal knirscht. Und das sollten alle Beteiligten im Hinterkopf behalten.