Bußgelder drohen: Hundekot sorgt für Ärger in Heidenheim!
Am 20. Juni 2025 berichtet Heidenheim über lokale Anliegen, Storchennachwuchs und neue Bauprojekte in der Stadt.

Bußgelder drohen: Hundekot sorgt für Ärger in Heidenheim!
Heute, am 20. Juni 2025, gibt es in Heidenheim eine ganze Reihe von Themen, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Die Lokalzeitung hat ein offenes Forum geschaffen, in dem Anliegen und Probleme thematisiert werden können, berichtet HZ.de.
Die Situation in der Heidenheimer Innenstadt steht zur Diskussion, da viele diese als unattraktiv und ohne Aufenthaltsqualität empfinden. Ein angeregter Austausch über mögliche Lösungsansätze wird in der Kulturkiste stattfinden. Auch das Bild der Stadt wird durch die kürzlich gestartete Ausstellung „Creatures“ im Kunstmuseum Heidenheim bereichert, in der zehn Künstlerinnen und Künstler ihre Werke präsentieren.
Ein jüngstes Problem: Hundekot
Ein Thema, das nach wie vor heiß diskutiert wird, ist der Umgang mit Hundekot. Hundebesitzer, die ihren vierbeinigen Freunden nicht beibringen, die Hinterlassenschaften zu beseitigen, machen sich nicht nur bei anderen beliebt, sie begehen damit auch eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Liegenlassen von Hundekot kann als Mangel an Rücksichtnahme angesehen werden und es drohen Bußgelder. In Baden-Württemberg liegen die Strafen hierfür zwischen 25 und 150 Euro, während in Nordrhein-Westfalen zwischen 10 und 100 Euro fällig werden können. Diese Informationen stammen von bussgeldkatalog.org.
Ein besonders brisantes Detail: Hundekot kann nicht nur für Menschen unangenehm sein, sondern auch für die Tiere selbst, da Kühe dadurch gefährdet werden können und schlimme Folgen wie Fehlgeburten drohen. Daher ist es nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch der Tiergesundheit, wenn Hundebesitzer regelmäßig die Hinterlassenschaften ihrer Hunde beseitigen.
Rechtslage und mögliche Konsequenzen
Die Rechtslage rund um Hundekot ist recht klar: Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Wegen und in Grünanlagen zu entfernen. Wenn sie dies nicht tun, können sie mit Bußgeldern belangt werden. Hinzu kommt, dass bei wiederholtem Verstoß auch höhere Strafen drohen, wie ERGO berichtet. In Gemeinschaftsgärten gilt: Diese dürfen nicht als Hundetoilette benutzt werden, es sei denn, es handelt sich um Blindenhunde.
Ein Zuschauer hat darüber hinaus Erfahrung mit den rechtlichen Herausforderungen gemacht: Es ist schwer, gegen Nachbarn vorzugehen, die ihren Hund im eigenen Garten lassen und dessen Kot nicht entfernen, außer es kommt zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung. Manchmal können solche Angelegenheiten sogar zu Streitigkeiten führen, die das nachbarschaftliche Verhältnis belasten.
Die nächsten Schritte liegen klar auf der Hand: Hundebesitzer sollten besser informiert werden über ihre Pflichten. Gemeinden können ebenfalls aktive Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung von Regeln zu gewährleisten und vielleicht auch einen Anreiz bieten, die Stadt sauber zu halten.
Doch nicht alles sind Herausforderungen: Der erste „Alb-Eiweißpflanzentag“ der Biomusterregion Heidenheim könnte dazu beitragen, Landwirte über den Leguminosenanbau zu informieren und vielleicht neue Perspektiven zu eröffnen. Aber zunächst gilt es, die alltäglichen kleinen Probleme anzugehen, wie das nicht beschmutzen von Fußwegen und Vorgärten. Es bleibt spannend, wie die Heidenheimer ihre Stadt in den nächsten Monaten beleben werden.