E-Scooter-Verbot in Neckarsulm: Fußgängerzone endlich sicher!
Die Stadt Neckarsulm im Kreis Heilbronn verbietet E-Scooter in der Fußgängerzone aufgrund von Beschwerden über rücksichtsloses Fahrverhalten.

E-Scooter-Verbot in Neckarsulm: Fußgängerzone endlich sicher!
In Neckarsulm, einer Stadt im Kreis Heilbronn, ist ab sofort das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone tabu. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den zunehmenden Beschwerden über rücksichtsloses und gefährliches Fahrverhalten entgegenzuwirken. Bislang war Neckarsulm eine Ausnahme, da E-Scooter hier erlaubt waren. Die Stadt hatte die Elektroroller einst als sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr angesehen, sieht sich jedoch nun gezwungen, zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren, die E-Scooter aus Fußgängerzonen ausschließt. Das berichtet SWR.
Ordnungsamtsleiter Jürgen Riexinger stellte fest, dass es kaum Beschwerden über Radfahrende gibt, während E-Scooter-Fahrer, insbesondere Jugendliche, häufig rücksichtslos unterwegs sind. Dies führt zu gefährlichen Situationen, vor allem in der Nähe von Kindern. Die Mehrheit der Neckarsulmer Bevölkerung nimmt das neue Verbot positiv auf, da es zur Sicherheit aller beitragen soll. Einige Nutzer haben jedoch in sozialen Medien bereits diskutiert und fordern auch ein Verbot für Fahrräder. Riexinger stellt klar, dass eine solche Erweiterung des Verbots nicht geplant ist. Radfahrer dürfen weiterhin in der Fußgängerzone fahren, wobei auch sie Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssen.
Übergangsfrist und neue Regelung
Um eine reibungslose Umsetzung der neuen Regelung zu gewährleisten, wurde eine Übergangsfrist von vier Wochen festgelegt. Während dieser Zeit werden Vollzugsbeamte die E-Scooter-Fahrer mündlich auf die neue Regelung hinweisen. Nach Ablauf dieser Frist müssen E-Scooter-Nutzer, die illegal in der Fußgängerzone fahren, mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen. Diese Widrigkeit soll dazu beitragen, dass die neuen Regeln respektiert werden.
Seit der Einführung eines E-Scooter-Verleihsystems Anfang 2021 hat die Stadt Neckarsulm immer wieder Schwierigkeiten mit den Nutzern erlebt. Es gab wiederholt Beobachtungen von Jugendlichen, die gegen die Vorschriften verstießen, indem sie zu zweit auf einem E-Roller unterwegs waren, was nicht erlaubt ist. Die Roller können Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erreichen, was ohne Rücksicht auf Fußgänger gefährlich wird. Die Stadt appellierte daher an die Nutzer, langsamer zu fahren und vermehrt Rücksicht zu nehmen, jedoch blieb dieser Appell weitgehend ohne Erfolg.
Die Schilder, die zuvor den Verkehr von E-Scootern erlaubten, werden nun abmontiert. E-roller dürfen auf der Fußgängerzone nicht mehr fahren; die Rückkehr zur ursprünglichen Regelung soll für mehr Sicherheit und ein angenehmeres Fußgängererlebnis in der Neckarsulmer Innenstadt sorgen. Ein einfacher Schritt, der allerdings für einige Radfahrer auch bedeutet, dass sie künftig den Marktplatz schieben müssen, um ihn zu überqueren. Das ist sicher für alle Beteiligten die beste Lösung, um die Fußgängerzone weiterhin als Ort der Begegnung zu erhalten. Die Stadt bleibt damit ihrem Anliegen treu, eine sichere und angenehme öffentliche Räume zu schaffen.