Karlsruhe entscheidet: Drohnenangriffe von Ramstein in der Kritik!

Karlsruhe entscheidet: Drohnenangriffe von Ramstein in der Kritik!
Heute steht eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an, die die Zukunft Deutschlands in Bezug auf den Einsatz von Kampfdrohnen über die US-Militärbasis Ramstein betreffen könnte. Seit über einem Jahrzehnt kämpfen jemenitische Kläger um Recht, nachdem Angehörige ihrer Familien bei einem Drohnenangriff ums Leben kamen. In einem Fall, der selbst die höchsten Gerichtshöhlen beschäftigt hat, wird nun eine grundsätzliche Frage aufgeworfen: Hat Deutschland eine Verantwortung für Übergriffe, die von seinem Boden aus koordiniert werden?
Der Einsatz der US-Streitkräfte in Ramstein als zentrale Relaisstation für Drohnenangriffe im Jemen führte zu massiven rechtlichen Auseinandersetzungen. Jemenitische Zivilisten, darunter Mitglieder der Familie bin Ali Jaber, klagen, dass die Bundesregierung mitverantwortlich ist für die gezielten Tötungen von Zivilisten. Zwei Angehörige dieser Familie wurden 2012 während eines Angriffs getötet, der sich gegen mutmaßliche Al-Qaida-Mitglieder richtete. Und das, obwohl sich die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt zuhause befanden und den Angriff mit eigenen Augen miterlebten, berichtet Radiolippe.
Ein kompliziertes rechtliches Geflecht
Die rechtlichen Schritte der Kläger begannen vor fast zehn Jahren, als ihre Klage zunächst abgewiesen wurde. Doch der Druck auf die Bundesregierung wuchs, und die Gerichte schalteten sich ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Klägern teilweise recht und forderte eine Untersuchung der Einsätze auf ihre Völkerrechtskonformität. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben, was die Argumentation verstärkt, dass eine Schutzpflicht für Deutsche im Ausland nur unter bestimmten Umständen besteht. Doch die Kläger, unterstützt von der Menschenrechtsorganisation ECCHR, sind unermüdlich und haben 2021 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die als entscheidend für die Auslegung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit angesehen wird Tagesschau.
Interessanterweise argumentieren die Kläger, dass der Einsatz von Ramstein als Drehkreuz für solche Einsätze Deutschland eine Mitverantwortung für die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen aufbürdet. Dabei berufen sie sich auf Artikel 2 des Grundgesetzes, wonach die Bundesregierung auch für die Rechte von Ausländern verantwortlich sein müsse, wenn deutsches Territorium beteiligt ist. Die Bundesregierung hingegen bestreitet diese Verantwortung und verweist auf die Einhaltung des geltenden Rechts durch die US-Streitkräfte.
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Die mündliche Verhandlung des Gerichts wird als ein kleiner Erfolg für die Kläger gewertet. Ein Urteil wird zwar frühestens in den kommenden Monaten erwartet, könnte jedoch weitreichende politische Konsequenzen für das Verhältnis Deutschlands zu den USA haben. Die Debatte rund um den Drohneneinsatz und die menschlichen Schicksale, die damit verknüpft sind, hat das Thema auf die politische Agenda gerückt und könnte andere Länder, die ähnliche Einsätze dulden, in eine schwierige Lage bringen NZZ.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Militärbasis Ramstein beeinflussen könnte, sondern auch eine grundlegende Debatte über Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht im digitalen Zeitalter entfachen wird.