Renten-Schock: Gericht stoppt rückwirkende Zahlungen trotz Beratungsfehler!
Am 26.06.2025 entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg über einen Klagefall zur Rentenauskunft in Karlsruhe.

Renten-Schock: Gericht stoppt rückwirkende Zahlungen trotz Beratungsfehler!
Ein richtungsweisendes Urteil hat kürzlich für Aufsehen im Sozialrecht gesorgt. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 26.06.2025 im Fall einer Klägerin, die 1957 geboren wurde und ihren Übergang in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte plante. Die Klägerin hatte im September 2021 eine fehlerhafte schriftliche Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, die sie über ihre Ansprüche im Unklaren ließ. Rentenbescheid24 berichtet, dass ihr mitgeteilt wurde, sie könne ab dem Erreichen des Regelrentenalters einen Hinzuverdienst von bis zu 6.300 Euro jährlich erzielen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung käme. Dies stellte sich als irrig heraus, denn pandemiebedingt galten höhere Hinzuverdienstgrenzen.
Trotz ihrer 415 nachweisbaren Monate in der Rentenversicherung wies die Auskunft darauf hin, dass sie die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren nicht erfüllt hatte. Das führte dazu, dass die Rentenversicherung sie aufforderte, Unterlagen zur Klarstellung ihres Kontos einzureichen, was sie zunächst nicht tat. Im Dezember 2021 beantragte die Frau schließlich die Altersrente, jedoch nur ab diesem Zeitpunkt, da rückwirkende Zahlungen ab September 2021 abgelehnt wurden. Die Klägerin argumentierte, dass sie bei einer richtigen Auskunft ihren Antrag früher gestellt hätte.
Gerichtsbeschluss und Kausalität
Das Sozialgericht Karlsruhe entschied zunächst zugunsten der Klägerin und stellte die Rentenzahlung ab September 2021 in Aussicht. Aber mit der Berufung der Deutschen Rentenversicherung wurde die Entscheidung vom Landessozialgericht aufgehoben. In seinem Urteil erkannte das Gericht zwar den Beratungsfehler an, betonte aber, dass dennoch kein Kausalzusammenhang gegeben sei. Selbst bei der richtigen Auskunft hätte die Klägerin aufgrund nicht erfüllter Wartezeiten ihre Rente nicht früher erhalten können. Es bleibt zu beachten, dass ein Beratungsfehler nicht automatisch zu einem Anspruch auf rückwirkende Zahlungen führt. Daher ist es von zentraler Bedeutung, eigene Ansprüche gründlich zu überwachen, insbesondere die Wartezeiten.
Die Regelungen zur sozialen Sicherheit werden jedoch nicht nur durch nationale Gesetze geprägt, sondern auch durch europäische Vorgaben. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass das Europäische Recht, insbesondere die Verordnungen zur sozialen Sicherheit, für Staatsangehörige aller EU-Mitgliedstaaten gilt. Dies umfasst auch das Zusammenrechnen von Versicherungszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten, was den Zugang zu Rentenansprüchen erleichtert.
Deutschland hat zudem Sozialversicherungsabkommen mit vielen Ländern, die den Erwerb von Rentenansprüchen regeln. Diese unterliegen auch den spezifischen Bedingungen, die auf den jeweiligen Aufenthaltsstaat zutreffen. So können Renten beispielsweise auf Bankkonten im Ausland überwiesen werden, das gilt auch für hinterbliebene Angehörige und Migranten aus Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Blick auf Präventionsfaktoren
Insgesamt zeigt sich, dass sowohl im Bereich der Rentenversicherung als auch bei gesundheitlichen Aspekten eine präzise Dokumentation und umfassende Information von entscheidender Bedeutung sind. Es lohnt sich, die eigenen Ansprüche immer aufmerksam im Auge zu behalten.