Zoll-Schocker in Weil am Rhein: Ungekühlte Lämmer auf der Rückbank!

Zollkontrolle in Lörrach: Ungekühlte Lämmer bei Transport entdeckt – lebensmittelrechtliche Verstöße und Entsorgung angeordnet.

Zollkontrolle in Lörrach: Ungekühlte Lämmer bei Transport entdeckt – lebensmittelrechtliche Verstöße und Entsorgung angeordnet.
Zollkontrolle in Lörrach: Ungekühlte Lämmer bei Transport entdeckt – lebensmittelrechtliche Verstöße und Entsorgung angeordnet.

Zoll-Schocker in Weil am Rhein: Ungekühlte Lämmer auf der Rückbank!

In der Nacht zum 1. Juli kam es in Weil am Rhein zu einem aus dem Ruder gelaufenen Vorfall im Zusammenhang mit der Lebensmittelkontrolle. Zöllner einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Lörrach entdeckten in einem Kleinlaster 20 ungekühlte, geschlachtete Lämmer auf der Rücksitzbank. Dies ist nicht nur ein alarmierender Vorfall, sondern wirft auch Fragen zur Lebensmittelsicherheit auf. Der 41-jährige Fahrer des Fahrzeugs gab an, die Lämmer von Freiburg für ein Geschäft im Landkreis Lörrach transportieren zu wollen. Dieser Transport verstößt allerdings gegen wesentliche lebensmittelrechtliche Vorschriften und die Auflagen zur Lebensmittelhygiene, die in der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 festgelegt sind.

Die Kontrollen durch den Zoll sind in Anbetracht solcher Vorfälle von größter Bedeutung. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass Lebensmittel in allen Produktionsphasen hygienisch und sicher gehandhabt werden. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Transport der Lämmer in einem ungekühlten Zustand die Hygieneanforderungen erheblich missachtete. Die geschlachteten Tiere konnten nicht entsprechend der erforderlichen Kühlkette transportiert werden, was in diesem Bereich als äußerst bedenklich gilt.

Lebensmittelsicherheit im Fokus

Um solche Vorkommnisse zu verhindern, gelten strenge Regeln, die für alle Unternehmen im Lebensmittelbereich verpflichtend sind. Die Vorschriften legen unter anderem fest, dass Kühlketten durchgängig eingehalten werden müssen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. In der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, wie einen Vorfall Ende September 2023, bei dem das BAZG im Laderaum eines Kleinlasters 22 weitere geschlachtete Lämmer fand, die ebenfalls ungekühlt transportiert wurden und für den Verzehr vorgesehen waren. Auch hier konnte die Herkunft der Tiere nicht nachgewiesen werden, und das Fleisch wurde fachgerecht entsorgt.

Die Einhaltung der Hygieneanforderungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber den Konsumenten. Jeder Lebensmittelunternehmer muss sich den Anforderungen annehmen, die sicherstellen, dass Lebensmittel frei von Kontaminationen sind und Rückverfolgbarkeit möglich ist, wie in den Verordnungen der EU gefordert.

Folgen für den Fahrer

Im aktuellen Fall wurden die Lämmer nach der Entdeckung zunächst im Kühlraum des Zollamts Weil am Rhein untergebracht. Der Fahrer musste die geschlachteten Tiere durch ein spezialisiertes Unternehmen unter Aufsicht ordnungsgemäß entsorgen lassen. Gegen ihn wurde ein Verfahren eröffnet, das sich mit den Verstöße gegen die Lebensmittelgesetze befasst. In diesem Zusammenhang gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

Die Regularien zur Lebensmittelhygiene sind klar und dienen dem Schutz der Verbraucher. Die mobile Kontrolleinheit hat durch ihren Einsatz in Weil am Rhein eine potenziell gefährliche Situation entschärft, die sonst möglicherweise unentdeckt geblieben wäre. Dies unterstreicht die Wichtigkeit von Routinekontrollen und die Wachsamkeit der Behörden im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit.