Hamster in Rastatt ausgesetzt: Polizei sucht Zeugen für tierquälerischen Fall!
In Rastatt wurde ein Hamster an einer Bushaltestelle ausgesetzt und musste aufgrund seines Zustands eingeschläfert werden. Die Polizei sucht Zeugen.

Hamster in Rastatt ausgesetzt: Polizei sucht Zeugen für tierquälerischen Fall!
In Rastatt wurde ein Hamster unter erschreckenden Bedingungen an einer Bushaltestelle ausgesetzt. Laut Angaben der Polizei, die über den Vorfall meinka.de berichtet, war das Tier mindestens zwei Tage ohne Futter und Wasser und leidet offenbar seit längerer Zeit unter Vernachlässigung. Der kleine Nager war zusammen mit seinem Käfig verlassen worden.
Ein aufmerksamer Passant bemerkte das verlassene Tier und alarmierte sofort die Polizei. Diese brachte den Hamster umgehend zu einem Tierarzt, wo sich die besorgniserregende Gesundheitslage des Tieres offenbarte: Der Hamster war von vielen Milben und Maden befallen. Trotz aller Bemühungen mussten die Tierärzte den kleinen Freund aufgrund seines schlechten Zustands einschläfern.
Das rechtliche Umfeld
Das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich strafbar. Nach § 26 Abs. 1 lit. e des Tierschutzgesetzes wird das Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres als Tierquälerei eingestuft, sowohl aktives Aussetzen als auch passives Zurücklassen sind gesetzlich verboten, wie die Seite tierimrecht.org klarstellt. Entscheidend ist hierbei nicht, ob dem Tier tatsächlich etwas zustößt, sondern allein die Gefährdung seines Wohlergehens durch das Verlassen an einem unsicheren Ort.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können. Ein weiteres Mal bleibt zu hoffen, dass solche grausamen Taten nicht ungestraft bleiben. Wie eine aktuelle Studie zeigt, werden Tierschutzdelikte in Deutschland selten verfolgt und die Verurteilungen sind oft milde, oft beschränkt sich der Ausgang auf Geldstrafen, wie auch auf lto.de berichtet wird.
Schockierende Statistiken
Im Jahr 2020 wurden nur 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt und beachtliche 95 Prozent dieser Urteile entfielen auf Geldstrafen. Leider werden die meisten Verfahren eingestellt, und es kommt selten zu Freiheitsstrafen. Eine Studie hat ergeben, dass es oft an der Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaften und Veterinärbehörden mangelt, sodass tierquälerische Taten oftmals nicht zur Anzeige gebracht werden.
Diese beschämende Tatsache ist gerade angesichts der schockierenden Berichte über Misshandlungen in der Tierhaltung alarmierend. Wie sieht es also aus mit der konsequenten Anwendung des Tierschutzrechts? Viele fordern bereits eine umfassende Reform, um die Vorschriften effektiver und gerechter zu gestalten.
Mit dem Vorfall in Rastatt wird erneut deutlich, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen, um das Wohl von Tieren zu gewährleisten. Es erfordert auch das Engagement der Gesellschaft und Wachsamkeit, um Tierschutzdelikte frühzeitig zu erkennen und zu melden.