Baden-Württemberg führt Fußfesseln ein: Schutz für Gewaltopfer!
Baden-Württemberg führt elektronische Fußfesseln ein, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Bericht über Maßnahmen und Bedenken.

Baden-Württemberg führt Fußfesseln ein: Schutz für Gewaltopfer!
Die Einführung elektronischer Fußfesseln zur Bekämpfung häuslicher Gewalt rückt in greifbare Nähe. Baden-Württemberg hat sich als Vorreiter positioniert und plant, dieses Instrument ab dem kommenden Jahr verfügbar zu machen. Dabei sollen die Fußfesseln in erster Linie zur Wahrung der Sicherheit der Opfer zum Einsatz kommen. Wie wochenblatt-news berichtet, werden im Jahr 2022 in Baden-Württemberg über 18.000 Mädchen und Frauen von ihren Partnern, Ex-Partnern oder Verwandten misshandelt. Ein alarmierendes Problem, das dringend einer Lösung bedarf.
Der Landtag von Baden-Württemberg berät derzeit einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, der die Einführung dieser Fußfesseln sowohl für Fälle häuslicher Gewalt als auch für Stalking vorsieht. Bisher waren solche Maßnahmen lediglich für terroristische Gefährder vorgesehen. Dies könnte einen bedeutenden Schritt in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt darstellen.
Schutz für die Opfer
Die Technologie hinter den Fußfesseln ist beeindruckend. Sie funktioniert über ein Empfangsgerät, das den Opfern eine Warnung sendet, sobald sich der potenzielle Täter nähert. Parallel dazu wird die Polizei automatisch alarmiert. Solche Maßnahmen sind in Hochrisikofällen vorgesehen und gelten zunächst für maximal sechs Monate, mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils drei Monate. Die elektronische Fußfessel kommuniziert in Echtzeit mit einem GPS-Gerät des Opfers, sodass der Täter jederzeit lokalisiert werden kann. Ein zentraler Punkt ist, dass die Daten nur bei einem Alarm abgerufen werden dürfen und nach zwei Monaten gelöscht werden müssen.
Sichtbare Erfolge solcher Modelle zeigen sich bereits in anderen Bundesländern, wie Hessen und Sachsen, wo ähnliche Regelungen bestehen. Besonders beeindruckend ist das „spanische Modell“, das seit 2009 erfolgreich in Spanien angewendet wird. Nach der Einführung ist dort die Zahl der ermordeten Frauen signifikant gesunken, was Hoffnung auf ähnliche Erfolge in Deutschland weckt.
Gesetzespläne auf Bundesebene
Auf Bundesebene plant die Bundesregierung ebenfalls, elektronische Fußfesseln einzuführen. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist bereits in der Pipeline, wobei die Regelungen hier auch für Familiengerichte gelten sollen. So könnten Familienrichter dazu befugt werden, Täter zur Tragepflicht von Fußfesseln zu verpflichten. Damit wollen die Gesetzgeber nicht nur die Tötungsdelikte und schweren Körperverletzungen vermeiden, sondern auch die Überwachung solcher Täter verbessern. Tagesschau hebt hervor, dass die geplanten Regelungen voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten sollen.
Im Jahr 2023 gab es über 250.000 gemeldete Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland, wobei jeder zweite Fall nicht zur Anzeige gebracht wird. Statistisch betrachtet wird alle zwei Minuten ein Mensch von einem Partner oder nahen Verwandten misshandelt. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Mehrheit der Betroffenen Frauen sind, während die meisten Tatverdächtigen Männer. Es gibt jedoch auch Skepsis seitens der Frauenhaus-Verbände, welche die praktische Umsetzung der Fußfessel kritisch betrachten. Kritisiert wird, dass viele bestehende Schutzmaßnahmen von der Polizei bisher nur selten genutzt werden.
Die Einführung elektronischer Fußfesseln ist also die Antwort der Politik auf ein drängendes Problem, das sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene angepackt wird. Doch Experten warnen: Die Fußfessel ist kein Allheilmittel. Zusätzlich sollten umfassendere Hilfsangebote und präventive Maßnahmen für Frauen in Betracht gezogen werden, um den Opfern auch tatsächlich zu helfen und ihnen Schutz zu bieten.