Polizei sucht flüchtige Patientin aus Wieslocher Psychiatrie!

Die Polizei sucht nach Jasmin Heckman, die nach einem genehmigten Ausgang aus einer psychiatrischen Klinik im Rhein-Neckar-Kreis entkam. Hinweise bitte an die Polizei.

Die Polizei sucht nach Jasmin Heckman, die nach einem genehmigten Ausgang aus einer psychiatrischen Klinik im Rhein-Neckar-Kreis entkam. Hinweise bitte an die Polizei.
Die Polizei sucht nach Jasmin Heckman, die nach einem genehmigten Ausgang aus einer psychiatrischen Klinik im Rhein-Neckar-Kreis entkam. Hinweise bitte an die Polizei.

Polizei sucht flüchtige Patientin aus Wieslocher Psychiatrie!

Die Polizei Köln hat am Sonntagabend, den 14. Juli 2025, die Fahndung nach einer entlaufenen Patientin aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden eingeleitet. Jasmin Heckman, 49 Jahre alt, war zuletzt auf einer offenen Rehabilitationsstation untergebracht, als sie nach einem genehmigten Ausgang nicht zurückkehrte. Die Polizei bittet um Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort und setzt dabei auf die Mithilfe der Bevölkerung.

Jasmin Heckman wird wie folgt beschrieben: Die 49-Jährige ist etwa 160 cm groß, wiegt rund 94 kg und hat eine kräftige Figur. Ihre braunen Haare und blauen Augen stechen hervor, und sie hat einen auffälligen, hinkenden Gang. Zuletzt war sie in Leopardenleggings, einem schwarzen T-Shirt und einer schwarzen ärmellosen Weste gekleidet. Zudem ist sie stark tätowiert an Armen und Oberkörper, was sie leicht erkennbar macht. Laut Klinik gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass von ihr eine konkrete Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Hinweise zur Auffindung Heckmans können über den Notruf 110 oder telefonisch unter 0621/174-4444 an die Polizei gegeben werden, berichtet das Wochenblatt.

Der Hintergrund

Jasmin Heckman befindet sich seit Anfang 2025 aufgrund eines Sicherungsunterbringungsbeschlusses des Landgerichts Heidelberg in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Wiesloch. Diese Unterbringung ist Teil des sogenannten Maßregelvollzugs, der durch spezifische gesetzliche Regelungen unter dem StGB geregelt wird. Die §§ 63 und 64 StGB erlauben die Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen, wenn von einer Person erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind oder bei einer Gefährdung durch übermäßigen Drogen- oder Alkoholkonsum. Diese spezialisierten Einrichtungen unterscheiden sich baulich von allgemeinen Psychiatrien und haben spezifische Sicherheitsmaßnahmen, um sowohl die Patienten als auch die Öffentlichkeit zu schützen.

Zwischen einer gesetzlich angeordneten Unterbringung und der Behandlung auf geschlossenen Stationen bestehen Unterschiede. Patienten haben Rechte auf eine sinnvolle therapeutische Einbindung sowie auf Urlaub und können auch während ihrer Unterbringung soziale Kontakte pflegen, berichtet die Eph-Psychiatrie.

Insgesamt betonen Experten, dass es keine generelle Gefährdung von entlaufenen Patienten aus solchen Einrichtungen gibt. Vielmehr ist es wichtig, die jeweiligen Einzelfälle zu betrachten und in diesem speziellen Fall um Mithilfe der örtlichen Bevölkerung zu bitten, um die Patientin schnell und sicher wiederzufinden. Die Polizei kümmert sich in solchen Fällen auch um eine sensible Behandlung der psychischen Gesundheit der Betroffenen.

Die Bürger sind aufgefordert, wachsam zu sein und die Augen offen zu halten. Jede kleine Information kann dabei helfen, Jasmin Heckman schnellstmöglich zurückzubringen.