Trunkenheitsfahrt in Lubmin: 63-Jähriger flüchtet nach Unfall!

Ein 63-jähriger Fahrer verursachte einen Unfall in Lubmin und floh. Polizei stellte Trunkenheit mit 3,18 Promille fest.

Ein 63-jähriger Fahrer verursachte einen Unfall in Lubmin und floh. Polizei stellte Trunkenheit mit 3,18 Promille fest.
Ein 63-jähriger Fahrer verursachte einen Unfall in Lubmin und floh. Polizei stellte Trunkenheit mit 3,18 Promille fest.

Trunkenheitsfahrt in Lubmin: 63-Jähriger flüchtet nach Unfall!

Ein Vorfall, der für Aufregung sorgt: Ein 63-jähriger Mann hat in Lubmin am Mittwochnachmittag einen Unfall verursacht, als er beim Parken mit seinem Ford einen anderen Wagen touchierte. Der Vorfall geschah auf dem Parkplatz eines Discounters in der Wusterhusener Straße, wobei ein Sachschaden von rund 200 Euro entstand. Doch anstatt anzuhalten, fuhr der Unfallverursacher einfach davon. Wie Tixio berichtet, konnte die Polizei den flüchtenden Autofahrer in Pritzwald anhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen.

Bei der Kontrolle wurde schnell klar, dass der Fahrer nicht ganz nüchtern war. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab eine erschreckende Atemalkoholkonzentration von 3,18 Promille. Solche Werte überschreiten die gesetzlich festgelegte Grenze erheblich, denn ab 1,1 Promille gilt man nach § 316 StGB als absolut fahruntüchtig. Es bleibt spannend abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen der Mann nun erwarten wird, da er sich gleich mehreren Anzeigen gegenüber sieht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr.

Was bedeutet Trunkenheit im Verkehr?

Trunkenheit im Verkehr zieht ernsthafte rechtliche Folgen nach sich. Nach § 316 StGB kann man sowohl mit Geldstrafen als auch mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden. Darüber hinaus droht der Verlust der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) mit einer Sperrfrist, die mindestens sechs Monate beträgt, oft sogar zwischen neun und zwölf Monate, wenn man über 1,6 Promille erreicht. Darüber hinaus hat jede weitere Auffälligkeit zur Folge, dass der Führerschein häufiger entzogen wird.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist klar: Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille kann es bereits zu Konsequenzen kommen, vor allem wenn Anzeichen einer unsicheren Fahrweise vorliegen. Auch für Radfahrer gilt eine Grenze von 1,6 Promille, und wer darüber hinaus fährt, riskiert ebenfalls den Führerscheinentzug. Daher ist es ratsam, verantwortungsbewusst zu handeln und im Fall eines Alkoholkonsums auf das Fahren zu verzichten, wie auf Anwalt.de erklärt wird.

Die Folgen für den 63-Jährigen

Für den 63-Jährigen könnte es nun ziemlich teuer und unangenehm werden. Bei einer solchen Höhe des Alkoholgehalts hat die Polizei das Recht, eine Blutentnahme anzuordnen und möglicherweise auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, vor allem wenn jemand durch seine Fahrweise gefährdet wurde. Die rechtlichen Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu einem Eintrag ins Führungszeugnis, wenn die Strafe über 90 Tagessätze hinausgeht, wie auf Bussgeldrechner dargelegt wird.

Wer in einer solchen Lage ist, sollte sich überlegen, welche Schritte als Nächstes zu tun sind. Es kann sinnvoll sein, rechtzeitige Vorbereitungen für eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu treffen oder sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die sich bietenden Chancen auf eine frühere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu nutzen.

Ein Hinweis, der allen Verkehrsteilnehmern auf der Seele brennt: Der beste Weg, unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist, vor dem Fahren den eigenen Alkoholpegel zu kennen oder im Zweifelsfall lieber auf das Fahrzeug zu verzichten.