Grillen im Schwarzwald verboten: Feiern ohne Feuer erlaubt!
Angesichts akuter Waldbrandgefahr sind Grillplätze im Schwarzwald-Baar-Kreis gesperrt. Feiern ohne Feuer sind erlaubt.

Grillen im Schwarzwald verboten: Feiern ohne Feuer erlaubt!
Die Region Schwarzwald und Schwäbische Alb steht aufgrund einer anhaltenden Hitzewelle und Trockenheit unter akuter Waldbrandgefahr. Forstämter warnen eindringlich vor offenem Feuer im Freien, insbesondere an Grillplätzen. In Kommunen wie Haigerloch, Bisingen und Hechingen sind alle Grillplätze geschlossen, um das Risiko von Waldbränden zu minimieren. Das Aufenthalt auf diesen Arealen ist strikt untersagt, selbst wenn kein Feuer entzündet wird. Die Anordnung ist notwendig, da sich viele Grillplätze in waldreichen Gegenden befinden, wo selbst kleinste Ursachen, etwa durch Autos oder Glasscherben, schwere Brände auslösen können.
In den Wäldern rund um die Grillplätze in Haigerloch selbst ist zwar der Zutritt erlaubt, jedoch bleibt das Grillen und jegliches offenes Feuer bis zu starkem Regen verboten. Die Behörden haben erklärt, dass diese Regelungen so lange bestehen bleiben, bis die Gefahr gebannt ist. Auch im Landkreis Freudenstadt ist die Situation entspannter, da der Gefahrenindex für Waldbrände hier auf Stufe zwei von fünf gesunken ist. Die Grillplätze sind daher zugänglich und Grillen ist erlaubt, solange man sich an die Nutzungsbedingungen hält. Anders sieht es in Rottweil und Villingen-Schwenningen aus: Während in Rottweil Grillplätze nicht gesperrt sind, wird das Grillen dort wie in Villingen-Schwenningen, wo die Plätze zugänglich sind, dringend abgeraten.
Waldbrandgefahr im Kontext
Die Zahlen zu Waldbränden in Deutschland sind alarmierend, auch wenn die Brände im Jahr 2023 mit 1.059 Fällen unter dem langjährigen Durchschnitt lagen. Dennoch wurden rund 1.240 Hektar Waldfläche vernichtet, was etwa 1.771 Fußballfelden entspricht. Diese Brände traten überwiegend in der Zeit von Mai bis Juli auf, wobei im Mai bereits 60 Prozent der verbrannten Fläche zu verzeichnen waren. Aus einem Bericht von NDR geht hervor, dass die meisten Waldbrände menschengemacht sind und häufig auf unvorsichtiges Verhalten zurückzuführen sind, sei es durch Brandstiftung oder unsachgemäße Handhabung von Feuer.
In vielen Bundesländern gibt es bereits strenge Regelungen, die auf die erhöhte Brandgefahr reagieren, etwa in Niedersachsen, wo vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauch- und Feuerverbot in Wäldern gilt. In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Vorschriften sogar ganzjährig in Kraft. Während das Grillen nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt ist, empfiehlt es sich, beim Grillen besondere Vorsicht walten zu lassen: Ein geräumter, gepflasterter Bereich mit Abstand zu Bäumen und Gebäuden sollte gewählt werden.
Die anhaltende Trockenheit und die steigenden Temperaturen führen auch in hiesigen Bereichen zu einer sehr hohen Brandgefahr, die nicht ignoriert werden darf. Allen Bürgerinnen und Bürgern wird geraten, beim Grillen besonders achtsam zu sein, insbesondere bei Wind oder Trockenheit. Auch die sichere Entsorgung von Grillkohle und die Verwendung von im Handel zugelassenen Grillanzündern sind essentiell, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Letztendlich zeigt sich, dass auch ein geplanter Grillnachmittag in der Natur unter Umständen gefährlich werden kann, und jeder hat die Verantwortung, die Natur und sich selbst zu schützen. Ob Feiern im Freien möglich ist, hängt also stark von den örtlichen Gegebenheiten und den aktuellen Verordnungen ab. Ob das Grillen in der Region erlaubt ist oder nicht – es ist wichtig, die Augen offen zu halten und im Zweifelsfall immer auf die Sicherheit zu achten.