Streit um Grundsteuer in Tübingen: Stadt klagt gegen 'Haus und Grund'

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Tübingen kämpft rechtlich gegen den Grundeigentümerverein „Haus und Grund“ wegen strittiger Grundsteuererhöhung.

Tübingen kämpft rechtlich gegen den Grundeigentümerverein „Haus und Grund“ wegen strittiger Grundsteuererhöhung.
Tübingen kämpft rechtlich gegen den Grundeigentümerverein „Haus und Grund“ wegen strittiger Grundsteuererhöhung.

Streit um Grundsteuer in Tübingen: Stadt klagt gegen 'Haus und Grund'

Tübingen steht momentan Kopf: Die Universitätsstadt gerät in einen heftigen Streit mit dem Grundeigentümerverein „Haus und Grund Tübingen“. Hintergrund ist eine umstrittene Erhöhung der Grundsteuer B. Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, hat beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Verbreitung der Behauptung zu unterbinden, die Satzung zur Steuererhöhung sei schlecht und nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Dies berichtet gea.de.

Ein unbehagliches Thema: Der Stadt wurden Anfang Oktober nahezu 400 Widersprüche gegen diese Erhöhung vorgelegt. „Haus und Grund“ hatte seine Mitglieder dazu ermutigt, Widersprüche einzureichen, da sie die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses als nicht rechtens empfinden. Ein Rechtsgutachten, das dem Verein vorliegt, stuft die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B als ungültig ein. Das Gutachten stellt in Frage, ob die Satzung tatsächlich ordnungsgemäß präsentiert wurde. Dies könnte dazu führen, dass die Steuerbescheide widerrechtlich wären. Palmer hingegen erteilt diesen Behauptungen eine klare Absage und spricht von „unbegründeten“ Widersprüchen, die die Verwaltung unnötig belasten.

Ein machtvoller Konflikt

Tübingen hat in den letzten Monaten einen Anstieg von Widersprüchen zu verzeichnen. Auf insgesamt 650 eingegangene Widersprüche reagierte die Stadtverwaltung, nachdem sie „Haus und Grund“ bereits am 9. Oktober zur Unterlassung aufgefordert hatte, jedoch ohne die gewünschte Reaktion. Die Tübinger Rechtsabteilung bereitet mittlerweile die Klage gegen den Verein vor, während Palmer die Verwaltung eindringlich dazu auffordert, sich nicht von den unbegründeten Widersprüchen verunsichern zu lassen.

Die Grundsteuer B wurde rückwirkend zum 1. Januar erhöht, was Tübingen zur Stadt mit der höchsten Grundsteuer-Belastung in Baden-Württemberg macht. Über 100 Eigentümer haben bereits ihre Widersprüche zurückgezogen, während von den insgesamt registrierten Widersprüchen 570 fristgerecht und etwa 120 nicht-fristgerecht eingereicht wurden. Dies verdeutlicht die Unsicherheit unter den Eigentümern, sodass viele sich fragen, ob sie überhaupt die Möglichkeit haben, ihre Bescheide erfolgreich anzufechten, wie haufe.de erklärt.

Rechtliche Grauzonen

Die Reform der Grundsteuer ist nicht nur ein heißes Thema in Tübingen. Sie betrifft viele Städte in Deutschland und hat durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 deutlich an Relevanz gewonnen. Damals wurde entschieden, dass die Verwendung veralteter Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer nicht mehr tragbar ist. Das hat zur Neubewertung von fast 36 Millionen Grundstücken geführt – ein Mammutprojekt, das weitgehend abgeschlossen ist. Dennoch bleibt die Unsicherheit auf Seiten der Steuerzahler, denn die neue Regelung ermöglicht zwar Widersprüche, diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Letztlich stellt sich die Frage: Wie geht es in Tübingen weiter? Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen ist für Mitte November angesetzt. Ob die Stadt den langwierigen Streit mit „Haus und Grund“ für sich entscheiden kann, bleibt abzuwarten. Boris Palmer bleibt optimistisch, denn er vertritt die Auffassung, dass alles korrekt abgelaufen sei und die Behauptungen des Vereins der Realität nicht standhalten können. Währenddessen bleibt die Stimmung unter den Eigentümern angespannt, und es bleibt zu hoffen, dass Klarheit in dieser komplexen Angelegenheit bald erreicht wird.