Zwei Drogendealer in Aulendorf festgenommen – Polizei schlägt zu!
Polizei in Aulendorf nimmt mutmaßliche Drogendealer fest; umfangreiche Ermittlungen zu Drogenhandel laufen.

Zwei Drogendealer in Aulendorf festgenommen – Polizei schlägt zu!
In der kleinen Stadt Aulendorf kam es Mitte Juli zu einem handgreiflichen Streit zwischen einem 37-jährigen Mann und seinem 25-jährigen Mitbewohner. Die Polizei wurde zu der Auseinandersetzung gerufen und stieß dabei auf mehr als nur einen gewöhnlichen Streit. Bei den Ermittlungen entdeckte die Polizei Hinweise, die auf den Drogenhandel des älteren Mannes deuteten. Besonders brisant: Die Drogen wurden im Zimmer eines anderen Mitbewohners aufbewahrt, wie die Schwäbische.de berichtet.
Die darauffolgende Durchsuchung der Wohnräume förderte „nicht unerhebliche Mengen an Betäubungsmitteln“, Bargeld und weitere szenetypische Gegenstände zutage. Die Ermittlungen zur Identität der Drogendealer und den genauen Hintergründen des Handels sind weiterhin im Gange. Polizeisprecherin Daniela Baier hielt es für angebracht, keine genauen Angaben zu Menge und Art der Drogen zu machen, da die juristischen Schritte noch nicht abgeschlossen sind.
Festnahme und rechtliche Konsequenzen
Beide Tatverdächtigen, der 37-Jährige und sein 25-jähriger Komplize, wurden vorläufig festgenommen und später einem Haftrichter vorgeführt. Es wurde ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln sowie der Beihilfe erlassen, was nicht nur die örtliche Polizeibehörde, sondern auch die Rauschgiftermittlungsgruppe des Polizeireviers Ravensburg auf den Plan rief. Die Männer wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht.
Wie fachanwalt.de erläutert, ist der Vorwurf des Drogenhandels eine ernste Anschuldigung im Betäubungsmittelstrafrecht. Ermittlungen in solchen Fällen können von Durchsuchungen bis hin zu Telekommunikationsüberwachungen reichen. Der Begriff des Drogenhandels ist im deutschen Recht als „Handeltreiben“ definiert und bezieht sich nicht nur auf den unmittelbaren Besitz, sondern umfasst auch jedes absatzgerichtete Verhalten. Das Strafmaß orientiert sich an Paragraf 29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG), wobei der unerlaubte Handel mit nicht geringen Mengen von Drogen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden kann.
Schwere der Vorwürfe und mögliche Verteidigungsstrategien
Die Ermittlungen könnten es erforderlich machen, dass die Staatsanwaltschaft Beweismaterial in Form von Bargeld, Verpackungsmaterial oder auch digitalen Kommunikationsdaten, wie etwa WhatsApp-Nachrichten, vorlegt. Die Unterscheidung zwischen Besitz und Handel spielt dabei eine entscheidende Rolle, da die rechtlichen Konsequenzen erheblich variieren können. Wie in dem Artikel von strafverteidiger-cottbus.de nachzulesen ist, kann Drogenhandel je nach Art, Menge und Tatbegehung unterschiedlich schwere Strafen nach sich ziehen. In schweren Fällen sind Freiheitseinbußen von zwei bis fünf Jahren möglich.
Die beiden mutmaßlichen Dealer stehen nun vor einer ungewissen Zukunft, während die Ermittlungen andauern und die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe in Gang kommt. Ein rechtlicher Beistand ist in solchen Fällen unerlässlich, um die besten Verteigungsstrategien zu entwickeln und sich auf die bevorstehenden Herausforderungen im Gerichtssaal vorzubereiten.