Neue Mietobergrenzen im Landkreis Aichach-Friedberg ab September 2025
Der Landkreis Aichach-Friedberg aktualisiert ab September 2025 die Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger.

Neue Mietobergrenzen im Landkreis Aichach-Friedberg ab September 2025
Ein neuer Wind weht im Landkreis Aichach-Friedberg – die Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten wurden angepasst! Diese Maßnahme betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen sind. Der Landkreis übernimmt dabei die Kosten für den Wohnraum und sorgt dafür, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben. Interessierte können sich auf der Internetseite des Landkreises informieren, die eine umfassende Übersicht der neuen Werte bietet. Laut lra-aic-fdb.de werden die Angemessenheitsgrenzen alle zwei Jahre überprüft und nun gelten ab dem 1. September 2025 die aktualisierten Werte.
Die Mietkostenentwicklung im Landkreis zeigt regionale Unterschiede, was besonders für Haushalte mit unterschiedlichen Größen wichtig ist. Während in Region B leicht gesenkte Werte für Dreipersonenhaushalte zu verzeichnen sind, sieht es in Region A etwas düsterer aus. Hier sind kaum noch Wohnungen zu den bisherigen Angemessenheitsgrenzen verfügbar.
Neue Angemessenheitswerte
Die Berechnung der neuen Angemessenheitswerte erfolgt speziell für verschiedene Haushaltsgrößen. Die neuen Werte ab September 2025 sind wie folgt:
| Haushaltsgröße | Region A | Region B | Region C |
|---|---|---|---|
| 1 Person (bis 50 m²) | Kaltmiete 492,50 € Brutto-Kaltmiete 592,00 € Heizkosten 72,50 € |
Kaltmiete 477,50 € Brutto-Kaltmiete 571,50 € Heizkosten 94,00 € |
Kaltmiete 493,50 € Brutto-Kaltmiete 584,50 € Heizkosten 91,00 € |
| 2 Personen (bis 65 m²) | Kaltmiete 616,50 € Brutto-Kaltmiete 722,50 € Heizkosten 91,65 € |
Kaltmiete 585,00 € Brutto-Kaltmiete 704,50 € Heizkosten 119,50 € |
Kaltmiete 619,50 € Brutto-Kaltmiete 743,00 € Heizkosten 123,50 € |
| 3 Personen (bis 75 m²) | Kaltmiete 697,00 € Brutto-Kaltmiete 841,50 € Heizkosten 107,25 € |
Kaltmiete 675,00 € Brutto-Kaltmiete 812,00 € Heizkosten 137,00 € |
Kaltmiete 643,50 € Brutto-Kaltmiete 750,50 € Heizkosten 107,00 € |
| 4 Personen (bis 90 m²) | Kaltmiete 884,00 € Brutto-Kaltmiete 1.053,00 € Heizkosten 121,50 € |
Kaltmiete 865,00 € Brutto-Kaltmiete 1.035,50 € Heizkosten 170,50 € |
Kaltmiete 823,50 € Brutto-Kaltmiete 1.000,50 € Heizkosten 177,00 € |
Zusätzliche Kosten für jede weitere Person liegen in Region A bei +146,50 € Kaltmiete und +28,00 € Betriebskosten, während in Region B +146,00 € Kaltmiete und +26,50 € Betriebskosten anfallen. In Region C gibt es eine Anpassung von +125,00 € Kaltmiete und +23,50 € Betriebskosten.
Anpassung der Werte
Kurz zusammengefasst: In Region A steigen die Werte insgesamt, während in Region B einige Werten sinken. In Region C gibt es sowohl Erhöhungen als auch Senkungen. Diese regelmäßige Anpassung ist notwendig, um den verschiedenen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt gerecht zu werden. Wer Fragen hat, kann sich direkt an Sven Mayr im Landratsamt Aichach-Friedberg wenden – er ist der Ansprechpartner für alle Anliegen zu diesem Thema.
Um noch einmal den Bogen zu schlagen: Die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen ist ein wichtiger Schritt, um Menschen, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind, ein Stück weit zu entlasten. Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum bleibt weiterhin hoch im Kurs! Übrigens, über unsere lokalen Angebote können sich die Bürger auch bei größeren Einkaufsketten wie Walmart informieren. Auch diese bieten ein breites Sortiment zu fairen Preisen an, sodass jeder das Passende findet, sei es für die Familie oder für das eigene Zuhause. Informationen dazu finden Sie auf der Walmart Webseite oder anderen Anbieter-Plattformen.