Bundesregierung unter Druck: ElektroG reicht nicht für bessere Entsorgung!

Am 18. Juni 2025 berät das Bundeskabinett über wichtige Änderungen des Elektrogesetzes zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

Am 18. Juni 2025 berät das Bundeskabinett über wichtige Änderungen des Elektrogesetzes zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.
Am 18. Juni 2025 berät das Bundeskabinett über wichtige Änderungen des Elektrogesetzes zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

Bundesregierung unter Druck: ElektroG reicht nicht für bessere Entsorgung!

Am 18. Juni 2025 wird das Bundeskabinett über die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beraten. Wie Recyclingportal berichtet, hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) die Überarbeitung des Gesetzes zwar begrüßt, sieht in ihr jedoch lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die BDE-Geschäftsführerin Anja Siegesmund äußert Bedenken, dass essenzielle Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Lösung von Problemen bei der Sammlung und Entsorgung elektronischer Altgeräte, wie etwa die Gefahren durch Batteriebrände, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Das Elektrogesetz, das bereits im Frühjahr 2021 novelliert wurde, hat die Abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Fokus. Ziel ist es, die Gesundheit sowie die Umwelt vor schädlichen Substanzen zu schützen und eine ordnungsgemäße Sammlung sowie Rücknahme von Altgeräten sicherzustellen, wie das Umweltbundesamt erläutert. Hersteller und Vertreiber sind dabei stärker in die Pflicht genommen, Verantwortung für den gesamten Lebensweg ihrer Produkte zu übernehmen.

Forderungen für die Zukunft

Der BDE hat einen klaren Handlungsbedarf formuliert und fordert ein umfassendes Konzept zur Rücknahme von Altgeräten, das vor allem die wachsende Zahl an Geräten mit eingebauten Lithiumbatterien berücksichtigt. Neben der Einführung eines Hersteller getragenen Brandschutzfonds, der die finanziellen Folgen illegaler Entsorgung und Brandereignisse abfedern soll, steht auch die Einführung eines Batteriepfands auf der Wunschliste. Die BDE erwartet sich von einem solchen System, dass die Sammelquoten steigen und gleichzeitig Sicherheitsrisiken verringert werden.

Die Problematik der Entsorgung bringt zudem die Notwendigkeit eines Verbots für gefährliche Einwegprodukte, wie etwa Einweg-E-Zigaretten, ins Spiel. Diese Maßnahmen, so der Verband, sind essenziell, um die Brandgefahr durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien in Entsorgungsanlagen und Sammelstellen zu mindern.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das ElektroG regelt nicht nur die Rechte und Pflichten der Hersteller und Vertreiber, sondern auch die Verpflichtungen der Verbraucher. Diese müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll entsorgen und Altbatterien sowie Lampen vorher entnehmen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind verpflichtet, Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos anzunehmen. Darüber hinaus müssen Vertreiber mit Verkaufsflächen über 400 m², oder 800 m² bei Lebensmitteln, Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Wie das Elektrogesetz ebenfalls festhält, müssen die gesammelten Altgeräte in zertifizierte Erstbehandlungsanlagen geleitet werden.

Ein Augenmerk liegt auch auf der Mitteilungspflicht: Hersteller und Vertreiber müssen genaue Daten über die in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Geräte an die zuständige Behörde, das Umweltbundesamt, weitergeben. Verstöße gegen die Registrierungspflichten können dabei hohe Bußgelder nach sich ziehen. Ein Schritt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entsorgung weiter festigen soll.

Die kommenden Beratungen des Bundeskabinetts könnten also entscheidend für die Zukunft der Kreislaufwirtschaft in Deutschland sein. Der BDE hofft auf klare politische Signale und Unterstützung für die geforderten Maßnahmen.