Prozess nach Messerangriff auf Kita-Kinder: Wahnsinn oder Krankheit?

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Prozess in Aschaffenburg gegen Mann nach tödlichem Messerangriff auf Kita-Kinder; Anklage: Mord, psychische Erkrankung.

Prozess in Aschaffenburg gegen Mann nach tödlichem Messerangriff auf Kita-Kinder; Anklage: Mord, psychische Erkrankung.
Prozess in Aschaffenburg gegen Mann nach tödlichem Messerangriff auf Kita-Kinder; Anklage: Mord, psychische Erkrankung.

Prozess nach Messerangriff auf Kita-Kinder: Wahnsinn oder Krankheit?

Der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der im Januar 2025 eine schreckliche Messerattacke auf eine Kindergartengruppe im Park Schöntal in Aschaffenburg verübt hat, hat am Donnerstag am Landgericht Aschaffenburg begonnen. Der Beschuldigte, afghanischer Herkunft, steht wegen Mordes, versuchten Mordes sowie weiterer Delikte vor Gericht. Bei dem Angriff starben ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann; zudem wurden ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und ein 73-Jähriger verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren zur dauerhaften Unterbringung in der forensischen Psychiatrie beantragt, berichtet BR.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten sprach bei der Verhandlung von einem „sehr kranken Menschen“ und bezeichnete die Tat als die eines „Wahnsinnigen“. Er unterstrich, dass sein Mandant zur Tatzeit an paranoider Schizophrenie litt, was auch von einem Gutachten bestätigt wurde. Der Beschuldigte hatte zum Zeitpunkt des Angriffs diffuse Erinnerungen, er hörte angeblich Stimmen. Gegenüber dem Gericht gab er an, am Morgen der Tat Wodka, Kokain und Cannabis konsumiert zu haben, doch ein toxikologisches Gutachten bestätigte dies nicht, so die WELT.

Schreckliche Vorfälle und frühere Gewalttaten

Angesichts der Brutalität der Tat fand der Vorfall große Beachtung und führte zu heftigen politischen Debatten, insbesondere im Kontext des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs. Der Beschuldigte war bereits vor dem Messerangriff polizeilich bekannt. Im August 2024 soll er eine Mitbewohnerin in einer Asylbewerberunterkunft mit einem Fleischermesser bedroht und verletzt haben, berichtet BR weiter.

Die Tragik der Situation wird besonders durch die Auswirkungen psychischer Gewalt auf Kinder deutlich. Statistiken zeigen, dass psychische Misshandlungen in über einem Drittel der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Diese Art von Gewalt ist nach Vernachlässigungen die häufigste Gefährdung, die im Jahr 2023 von Jugendämtern dokumentiert wurde, wie die TU Dortmund hervorhebt.

Ein sicherer Sieg des Rechtsstaates?

Das Verfahren gegen den Angeklagten wird als Sicherungsverfahren durchgeführt, und in den kommenden sechs Verhandlungstagen, die bis zum 30. Oktober angesetzt sind, wird sich zeigen, ob und wie der rechtliche Umgang mit dieser schweren Straftat gestaltet wird. Die Überlebenden und Angehörigen der Opfer nehmen als Nebenkläger an der Verhandlung teil, wobei sie von fünf Anwälten vertreten werden, darunter der Vater des verletzten Mädchens, der sichtlich betroffen war. Die Frage bleibt, ob der Rechtsstaat in einem solchen Fall dem entstehenden Unrecht genüge tun kann und ob die dem Beschuldigten attestierte Schuldunfähigkeit auch tatsächlich den Rahmen für die zukünftige Unterbringung bestimmen wird.

In einer Gesellschaft, die sich zunehmend mit Fragen nach der Sicherheit und dem Schutz ihrer schwächsten Mitglieder auseinandersetzt, ist der Fall ein erschreckendes Beispiel dafür, wie psychische Erkrankungen und frühere Gewalterfahrungen fatale Folgen haben können. Er zeigt auf, wie wichtig es ist, Gewalt in all ihren Formen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.