Hochansteckungsgefahr: Neue Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter in Cham!
Das Veterinäramt Cham warnt vor hohem Geflügelpestrisiko und ergreift umfassende Sicherheitsmaßnahmen für Halter.

Hochansteckungsgefahr: Neue Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter in Cham!
Der Landkreis Cham sieht sich aktuell mit einer steigenden Bedrohung durch die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) konfrontiert. Das Veterinäramt hat die Geflügelhalter eindringlich zur Vorsicht aufgefordert und an die Bedeutung von umfassenden Biosicherheitsmaßnahmen erinnert. Wie Charivari berichtet, wurde das Risiko der Ausbreitung in Bayern als hoch eingestuft. Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt Cham am 29. Oktober 2025 verschärfte Sicherheitsregeln angeordnet.
Zu den geforderten Maßnahmen zählen das Absichern der Stallungen gegen unbefugtes Betreten sowie das Tragen von Schutzkleidung beim Umgang mit Geflügel. Des Weiteren müssen alle Gerätschaften und das Schuhwerk gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Um auch bei den Aufzeichnungen transparent zu agieren, müssen Geflügelhalter zusätzliche Informationen dokumentieren, wie etwa über verendete Tiere oder die Legeleistung ihrer Tiere.
Wichtige Vorgaben für Geflügelhalter
Neben diesen grundlegenden Maßnahmen muss ab sofort ein Fütterungsverbot für Wildvögel, darunter Tauben, Enten, Gänse und Schwäne, eingehalten werden. Singvögel sind von diesem Verbot nicht betroffen. Die Allgemeinverfügung zur Biosicherheit kann im Amtsblatt und auf der Webseite des Landkreises Cham nachgelesen werden. Das Landratsamt appelliert zudem an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren unterzubringen, um mögliche Ansteckungen zu minimieren. Spätestens bei weiter steigendem Risiko könnte eine Pflicht zur Aufstallung angeordnet werden.
Der Gedanke an die Tiergesundheit ist nicht nur auf den heimischen Hof beschränkt. Die Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft verweist auf die bisherigen Bestrebungen zur Bekämpfung der Geflügelpest in Deutschland und hebt die Wichtigkeit der Anmeldung aller Geflügelhaltungen bei zuständigen Behörden hervor. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen und anderen Vogelarten ist verpflichtet, genaue Angaben zu seinem Betrieb zu machen und alle Zu- und Abgänge lückenlos zu dokumentieren.
Besonders kritisch sind Meldungen über Infektionen, die nicht nur bei domestizierten Tieren, sondern auch bei Wildvögeln zunehmen. Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass die Infektionswelle nach wie vor ernst zu nehmen ist. Daher sollten ebenso tote oder kranke Wildvögel umgehend dem Veterinäramt Cham gemeldet werden. Die Telefonnummer für solche Meldungen lautet 09971/78-224.
Die Tierschutzverordnung und damit verbundene Maßnahmen sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern auch ein essenzieller Schritt zur Sicherung der Tiergesundheit. In Zeiten, in denen die Lage angespannt ist, fällt es nicht schwer zu erkennen: Hier steht viel auf dem Spiel.