Sanierungsschock: Teures Erbe in Vaterstetten kostet die Gemeinde Hunderttausende!

Die Gemeinde Vaterstetten plant eine umfangreiche Sanierung eines geerbten Wohnhauses. Kosten bis zu 500.000 Euro erwartet.

Die Gemeinde Vaterstetten plant eine umfangreiche Sanierung eines geerbten Wohnhauses. Kosten bis zu 500.000 Euro erwartet.
Die Gemeinde Vaterstetten plant eine umfangreiche Sanierung eines geerbten Wohnhauses. Kosten bis zu 500.000 Euro erwartet.

Sanierungsschock: Teures Erbe in Vaterstetten kostet die Gemeinde Hunderttausende!

In Vaterstetten, einem idyllischen Stadtteil, gibt es aktuell aufregende Entwicklungen rund um ein fast 100 Jahre altes Wohnhaus in der Waldstraße 16. Die Gemeinde hat dieses Gebäude geerbt und muss sich nun mit einigen Herausforderungen auseinandersetzen. Wie Merkur berichtet, wurde das Gebäude einst bewohnt, doch nach dem Auszug der Mieter traten erhebliche Probleme auf: Feuchtigkeit und Schimmel machen eine weitere Nutzung unmöglich. Die Sanierungskosten werden auf mindestens 250.000 Euro geschätzt und könnten sich sogar auf bis zu 500.000 Euro belaufen.

Im Keller wurden eindringende Feuchtigkeit sowie Schimmelbildung festgestellt, die zu Statikschäden führen könnten. Hier stehen umfangreiche Renovierungsarbeiten an – von der freigelegten und gedämmten Kellerwand über die Abdichtung bis hin zur Versiegelung der Bodenplatte. Auch die Böden, Fenster und alten Elektroleitungen müssen dringend überarbeitet werden. Zukünftige Bäder sollen ebenfalls saniert werden. Bürgermeister Leonhard Spitzauer hebt die Wichtigkeit dieser Maßnahmen hervor und unterstreicht, dass das Ziel eine nachhaltige Lösung sei, um das Objekt langfristig zu erhalten und eventuell im Jahr 2026 wieder zu vermieten.

Erbschaft und Sanierungspflichten

Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang nicht zu kurz kommen sollte, ist die gesetzliche Pflicht zur energetischen Sanierung für neue Eigentümer von Immobilien. Laut Schramm muss jeder Erbe, der ein Gebäude übernimmt, energetische Anforderungen erfüllen, um Energieverbrauch und -kosten zu senken. Dies betrifft meist Maßnahmen wie die Dämmung von Dächern und Heizungsrohren, und die Frist zur Umsetzung beträgt in der Regel zwei Jahre nach der Erbschaft.

Für die Gemeinde Vaterstetten ist dies ein zusätzliches Thema: Sie muss nicht nur die akuten Schäden beseitigen, sondern dabei auch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten. Sollten sie diese Vorgaben nicht einhalten, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für denkmalgeschützte Immobilien oder im Falle von unbilligen Härten, wenn die Kosten für die Sanierung unverhältnismäßig hoch sind.

Nachhaltige Lösungen und Förderungen

Die Herausforderungen können komplex sein, aber es gibt auch Fördermöglichkeiten, die den Erben und Eigentümern helfen können. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, wie sie laut Greenox bereitgestellt werden, können die Belastungen mindern. Auch steuerliche Vorteile bis hin zu 40.000 Euro stellen eine attraktive Möglichkeit dar, die Kosten für die energetischen Sanierungen zu stemmen.

Die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und Zusammenarbeit unter den Erben ist nicht zu unterschätzen. In Erbengemeinschaften ist es erforderlich, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, was manchmal eine Herausforderung darstellt. Das geerbte Wohnhaus in der Waldstraße 16 könnte ein Beispiel dafür werden, wie Verantwortung und Weitblick in der Sanierung älterer Immobilien eingehen können.