Wilder Fischotter bleibt in Oberfranken unter Schutz - VGH-Urteil!

Wilder Fischotter bleibt in Oberfranken unter Schutz - VGH-Urteil!
Die Zukunft des Fischotters in Oberfranken ist gesichert! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass diese schützenswerte Art weiterhin am Leben bleibt. Nach einem Eilverfahren erklärte der VGH eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken für rechtswidrig, die es erlaubt hätte, in bestimmten Landkreisen bis zu zehn Fischotter pro Jahr zu töten. Dies betrifft die Kreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel, wo Teichwirte sogar einen Antrag auf Entnahme stellen mussten. Auf die Frage, wie es mit dem Fischotter weitergeht, gibt das Gericht klare Antworten. Hierzu berichtet auch Bayerische Gesetzgebung über die rechtlichen Feinheiten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DU) hatte gegen die Entscheidung der Regierung geklagt und argumentiert, dass diese dem Arten-, Tierschutz- und EU-Recht widerspricht. Interessanterweise wurde ihr dieser Eilantrag vom Verwaltungsgericht Bayreuth zunächst abgelehnt, allerdings konnte der VGH die Argumente des Klägers letztlich überzeugend nachvollziehen. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Schäden, die in den betroffenen Gebieten durch Fischotter verursacht werden, nicht eindeutig zugewiesen werden können. Das führt uns zur Frage: Wer trägt die Verantwortung für die wirtschaftlichen Einbußen in der Fischereiwirtschaft, bei denen Schäden in Höhe von über zwei Millionen Euro pro Jahr angegeben werden?
Massive Herausforderungen für den Artenschutz
Der Fischotter, als streng geschützte Art gemäß dem Bundesnaturschutzrecht und der FFH-Richtlinie, hat nicht nur einen hohen ökologischen Wert, sondern sorgt auch für Konflikte mit der Fischereiwirtschaft, insbesondere an Fischteichen. Dies zeigt, wie schwierig die Balance zwischen Tierschutz und wirtschaftlichen Interessen ist. Der Schutz der Fischotter ist nicht nur auf spezielle Schutzgebiete begrenzt, sondern erstreckt sich auch auf Gebiete, die von menschlichen Aktivitäten geprägt sind. Der VGH bemerkte zudem, dass die von der Regierung angenommene Zuwachsquote von 12,7 Prozent für die Fischotterpopulation in Oberfranken nicht nachvollziehbar ist.
Interessanterweise wurde die Fischotterpopulation in Oberfranken auf 176 Tiere geschätzt, was als besorgniserregend angesehen wird. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Auswirkungen des Fischotters auf Fischbestände komplex sind und verschiedene Ursachen haben können. Ein umfassender Fischotter-Managementplan wurde bereits erstellt, um Schäden zu minimieren und gleichzeitig den Schutz der Art zu gewährleisten. Die Verantwortung des Bayerischen Landwirtschaftsministers ist dabei nicht zu unterschätzen.
Präventive Maßnahmen und Unterstützung für Teichwirte
Ein möglicher Ausweg aus der Konfliktsituation könnte die Förderung von Schutzmaßnahmen sein. So könnte der Bau von Zäunen zur Schadensprävention mit bis zu 50 Prozent Zuschuss unterstützt werden. Das zeigt, dass die Regierung gewillt ist, Teichwirte zu entlasten, während der Schutz der Fischotter allerhöchste Priorität hat. Im Jahr 2016 standen zudem 100.000 Euro zur Entschädigung von Schäden zur Verfügung. Ein fortlaufendes Monitoring könnte helfen, die Koexistenz zwischen Fischottern und der Fischereiwirtschaft zu fördern und Missverständnisse zu minimieren.
Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen und der wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen wir noch öfters kritisch hinsehen, wie es um den Fischotter in Oberfranken steht. Denn eines ist sicher: Der Erhalt dieser Art in unserer Kulturlandschaft liegt uns allen am Herzen.