Kaufbeuren plant neue Satzungen: Spielplätze, Stellplätze und mehr!

Kaufbeuren plant neue Satzungen: Spielplätze, Stellplätze und mehr!
In Kaufbeuren tut sich etwas Spannendes, wenn es um die zukünftige Gestaltung öffentlicher Räume geht. Der Bauausschuss hat über gleich drei Satzungsentwürfe beraten, die das Leben in der Stadt nachhaltig beeinflussen sollen. Im Fokus stehen Spielplätze, Fahrradstellplätze und Kfz-Stellplätze. Das Merkur berichtet, dass die neuen Regelungen eine direkte Folge des bayerischen Modernisierungsgesetzes sind, das Ende 2024 verabschiedet wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und die Bürokratie abzubauen, um den Kommunen mehr Spielraum für ihre baulichen Wünsche zu geben.
Bauherrn von Mehrfamilienhäusern, die mehr als fünf Wohneinheiten planen, müssen künftig auch Spielflächen in ihren Entwurf einbeziehen. Die Anforderungen sehen vor, dass pro 25 Quadratmeter Wohnfläche 1,25 Quadratmeter Spielplatzfläche eingeplant werden, mit einer Mindestgröße von 50 Quadratmetern. Dies ist besonders wichtig, denn Kinderspielplätze sind nicht nur soziale Belange, sondern auch gesetzliche Vorgaben, die in den Landesbauordnungen festgelegt sind. Das Juraforum hebt hervor, dass diese Plätze für die motorische Entwicklung von Kindern essenziell sind und in reinen sowie allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, sofern keine besonderen Einzelfälle widersprechen.
Gestaltung der Satzungen und Widerstand
Eine interessante Regelung bietet den benachbarten Bauherren die Möglichkeit, größere gemeinsame Spielplätze zu errichten. Das klingt nach einer netten Nachbarschaftsinitiative! Im Falle baulicher Härtefälle können die Bauherren zudem einen Ablösevertrag abschließen. Hierfür sind 700 Euro pro Quadratmeter vorgesehen, mit einer maximalen Ablösesumme von 5.000 Euro. Diese Diskussion über die Höhe der Ablöse und die Anzahl der Wohneinheiten, ab der die Satzung greift, wird derzeit intensiv geführt. Derzeit gilt, dass für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten Spielplatzflächen eingeplant werden müssen.
Die Fahrradstellplatzsatzung ist ebenfalls ein Punkt, der auf großes Interesse stößt. Diese sieht vor, dass pro 25 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz geschaffen werden muss. Zudem sind Ablösesummen für Lastenräder mit 1.800 Euro und für normale Fahrräder mit 1.000 Euro festgelegt worden. Doch das ist noch nicht alles: Auch die Regelungen für Kfz-Stellplätze stehen zur Debatte. Bisher bleibt es bei einem Stellplatz pro Wohnung, jedoch wird eine mögliche Erhöhung auf zwei Stellplätze diskutiert. Für Kfz-Stellplätze wird ein Ablösebetrag von 10.000 Euro pro Stellplatz fällig, der zweckgebunden verwendet werden soll.
Blick nach vorn
Die Einigung über diese Satzungen steht nun bald auf der Agenda des Stadtrats und die Diskussionen im Ausschuss lassen auf eine spannende Sitzung hoffen. Doch nicht jeder ist von den neuen Regelungen begeistert. Die Werteunion hat bereits Widerstand angekündigt und bezeichnet die Vorschläge als bürokratisch und potenziell abschreckend für Investoren.
Für die Stadt Kaufbeuren ist das jedoch ein Schritt in die richtige Richtung, um ein lebenswertes Wohnumfeld für alle Bürger zu schaffen. Die rechtlichen Vorgaben für Planung, Bau und Betrieb von Kinderspielplätzen stellen sicher, dass ein hoher Standard eingehalten wird. Dabei beteiligt sich die Gemeinschaft an den Kosten, was für ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft sorgt. Die Diskussion um die neuen Satzungen dauern an und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird. Weitere Informationen zu den Vorschriften für öffentliche Spielplätze gibt es auch auf Gum-Tech.