Rettungsgasse ignoriert: 68-Jähriger sorgt für gefährliche Situation auf A9!

Rettungsgasse ignoriert: 68-Jähriger sorgt für gefährliche Situation auf A9!
Ein gefährlicher Vorfall hat sich am Dienstagabend gegen 17 Uhr auf der A9 bei Berg ereignet, als ein 68-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach die Rettungsgasse durchbrach. Die Situation war angespannt, da sich auf der Autobahn ein Stau nach einem Verkehrsunfall gebildet hatte. Die anderen Autofahrer verhielten sich vorbildlich und bildeten eine Rettungsgasse zwischen dem mittleren und dem linken Fahrstreifen, um einem Feuerwehrfahrzeug die Durchfahrt zu ermöglichen. Doch der beschuldigte Fahrer ignorierte die Warnsignale und Anweisungen der Polizei, indem er mit seinem Mercedes-Kleintransporter in die Rettungsgasse fuhr.
„Vorbildliches Verhalten der Autofahrer wurde durch einen einzigen Fahrer gefährdet“, so die Polizei. Dennoch konnte der Mann erst wenige Zentimeter vor einem Polizisten zum Anhalten bewegt werden. Bei der Kontrolle zeigte er keinerlei Einsicht oder Verständnis für sein Fehlverhalten. Das hatte für ihn ernste Konsequenzen. Ein Strafverfahren wurde gegen ihn eingeleitet, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Regeln zur Rettungsgasse
Die Bildung einer Rettungsgasse ist eine wichtige Maßnahme im Straßenverkehr, besonders in Stausituationen. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert, die vorschreibt, dass bei stockendem Verkehr auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung eine Rettungsgasse zu bilden ist. Diese Regelung gilt bereits ab einer Schrittgeschwindigkeit von etwa 7 bis 10 km/h. Die Polizei weist darauf hin, dass die Missachtung dieser Pflicht mit Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden kann, die sich auf bis zu 320 Euro belaufen können, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und selbst Fahrverbote sind möglich.
Ein weiterer Punkt, den die Polizei anprangert, ist die oft fehlende Bereitschaft zur Einhaltung dieser Regel. Häufige Irrtümer bestehen darin, dass der Standstreifen nicht ohne Weiteres befahren werden darf, außer in Notfällen. Bei Baustellen und verengten Fahrbahnen muss ebenfalls eine Rettungsgasse gebildet werden. Platzmangel kann die Durchfahrt großer Einsatzfahrzeuge stark behindern, was im Ernstfall fatale Auswirkungen haben kann.
Konsequenzen für Falschfahrer
Die Verurteilung von Falschfahrern wegen vorsätzlicher unberechtigter Benutzung der Rettungsgasse ist kein Einzelfall. In einem ähnlichen Fall wurde ein Betroffener zu einer Geldstrafe von 240 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt, weil er die Rettungsgasse mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h befahren hatte. Das Gericht entschied, dass das Fahrverbot notwendig sei, um verkehrserzieherisch auf den Betroffenen einzuwirken. Dieses Urteil verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der Verkehrsverstöße in Bezug auf die Rettungsgasse behandelt werden.
Die Polizei von Berg möchte mit diesem Vorfall alle Verkehrsteilnehmer appelieren, die geltenden Vorschriften ernst zu nehmen und bei Stausituationen vorausschauend zu handeln. Regelmäßige Erinnerungen an die Bildung einer Rettungsgasse sind unerlässlich, um die Straßen sicherer zu machen, und die Verantwortung dafür liegt bei jedem Einzelnen. Die Botschaft ist klar: Wer sich nicht an die Regeln hält, kann nicht nur mit hohen Bußgeldern, sondern auch mit strafrechtlichen Folgen rechnen, die man sich besser sparen sollte.