Pfleger in Landshut: Sechs Jahre Haft nach tödlicher Insulingabe!
Ein Pfleger in Landshut wurde zu 6,5 Jahren Haft verurteilt, verantwortlich für den Tod einer 90-jährigen Seniorin durch Insulingabe.

Pfleger in Landshut: Sechs Jahre Haft nach tödlicher Insulingabe!
Ein tragischer Fall aus einem Seniorenheim hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt: Ein 36-jähriger Pfleger wurde vom Landgericht Landshut zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er ist verantwortlich für den Tod einer 90-jährigen Frau und den versuchten Mord an zwei weiteren Seniorinnen, indem er ihnen ohne medizinische Indikation Insulin verabreichte. Dies berichtet die Passauer Neue Presse.
Die Taten ereigneten sich zwischen April 2023 und Januar 2024 in einer Einrichtung im Landkreis Freising, die hauptsächlich demenzkranke Menschen betreut. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Mord und gefährliche Körperverletzung vor; letztlich wurde er jedoch nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der Richter, Ralph Reiter, stellte klar, dass es sich nicht um einen Serienmörder handele, sondern der Angeklagte mit einer autistischen Störung zu kämpfen habe, die ihn daran hinderte, die Ernsthaftigkeit seiner Handlungen zu erkennen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Einblick in die Hintergründe
Der Angeklagte hatte in seiner Verteidigung ausgeführt, dass er die Insulinverabreichung vorgenommen habe, um die Senioren zu beruhigen, da er in Stresssituationen überfordert war. Bezeichnenderweise hatte er nach den Insulingaben selbst den Notarzt gerufen. Trotz der dramatischen Umstände war eine der Seniorinnen, die tatsächlich an Diabetes litt, gerettet worden, während die andere, die nicht an Diabetes erkrankt war, in der Klinik an einer Lungenentzündung starb. Der psychologische Gutachter bestätigte, dass die Stressbewältigungsfähigkeiten des Angeklagten stark eingeschränkt waren, was zur Tragik dieses Falls beiträgt. Er wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen und erhält ein fünfjähriges Berufsverbot.
Interessant ist, dass der Angeklagte seit seiner Kindheit mit Sprachproblemen und Schwierigkeiten im sozialen Kontakt zu kämpfen hatte und 2017 mit einer Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert wurde. Der Pfleger war im Jahr 2020 in der besagten Einrichtung angestellt worden und betreute dort oft als einzige Fachkraft über 70 Menschen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Wahl des Berufs als Fehler. Dies wirft Fragen zur Qualität und zum Personalmangel in der Pflegebranche auf.
Aktuelle Kriminalitätslage in Deutschland
Der Fall wirft zudem ein Licht auf die allgemeine Kriminalitätssituation im Land. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 gab es in Deutschland einen Rückgang von 1,7 % auf rund 5,84 Millionen Straftaten. Diese Statistiken zeigen zwar einen Rückgang in bestimmten Bereichen, während die Zahlen in anderen, insbesondere bei Straftaten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinflussen, steigen. Verbrechen gegen das Leben, wie Mord oder Totschlag, machen nur 0,1 % der registrierten Fälle aus. Die Statista zeigt auf, dass die höchste Kriminalitätsrate in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg zu finden ist.
Zusammenfassend kann man sagen, dass dieser Fall nicht nur schockierende individuelle Tragödien nach sich zieht, sondern auch größere Fragen zur Pflegequalität und kriminellen Verantwortung aufwirft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, das Urteil ist nicht rechtskräftig, und es bleibt zu beobachten, wie sich die rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen weiter entwickeln werden.