Sexuelle Eskapaden in der Spar-kasse: Polizei schreitet ein!

In Memmingen sorgte ein Vorfall in einer Sparkassenfiliale für Aufregung: Ein betrunkenes Paar verursachte Erregung öffentlichen Ärgernisses.

In Memmingen sorgte ein Vorfall in einer Sparkassenfiliale für Aufregung: Ein betrunkenes Paar verursachte Erregung öffentlichen Ärgernisses.
In Memmingen sorgte ein Vorfall in einer Sparkassenfiliale für Aufregung: Ein betrunkenes Paar verursachte Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Sexuelle Eskapaden in der Spar-kasse: Polizei schreitet ein!

In Memmingen kam es am Dienstag, den 17. Juni 2025, in einer Sparkassenfiliale an der Maximilianstraße zu einem Vorfall, der viele Anwesende in Aufregung versetzte. Ein 57-jähriger Mann und seine 49-jährige Freundin, stark alkoholisiert, wurden beim Vollzug sexueller Handlungen beobachtet. Unter den Schaulustigen befand sich auch eine Frau mit Kindern, was die Situation noch brisanter machte. Trotz der überraschenden Szenerie reagierte die Polizei schnell und verhängte einen Platzverweis für das betroffene Paar.

Die Behörden nahmen die Ermittlungen auf, insbesondere in Hinsicht auf den Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Laut den Polizeistellen kann dieser Tatbestand gemäß § 183a StGB geahndet werden, wenn durch die Handlung ein Ärgernis erregt wird, das Dritte verletzt. Das bedeutet, dass zumindest eine Person, die als Zeuge auftritt, sich ernsthaft abgestoßen fühlen muss.

Die rechtlichen Folgen

Die Strafen für Erregung öffentlichen Ärgernisses sind nicht zu verachten. Die möglichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. In der Praxis werden die Taten oft lediglich mit Geldstrafen geahndet. Dies wurde auch im Kontext des Vorfalls in Memmingen deutlich. Die Polizei ruft etwaige Zeugen auf, sich unter der Telefonnummer 08331/100-0 zu melden und Hinweise zu geben.

Der Begriff „sexuelle Handlung“ im deutschen Recht ist nicht klar definiert, bezieht sich jedoch auf eindeutig sexuelle Aktivitäten, die die öffentliche Sphäre tangieren. Die Tat muss also von einer gewissen Erheblichkeit sein, sodass das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung verletzt wird. Die gesetzlichen Regelungen setzen hierbei die Handlungen des Täters unter den Anspruch, dass diese absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen.

Öffentliches Ärgernis – ein weitreichendes Thema

Hinzu kommt, dass die Debatte über den Begriff der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nicht nur auf rechtlicher Ebene von Bedeutung ist. Die gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Vorfälle variiert je nach kulturellem Kontext und kann auch von individuellen Ansichten abhängen. Während einige das Verhalten als Tabubruch ansehen, könnten andere es als persönliches Problem der Beteiligten werten. Klar ist, dass es sich dabei um kein Bagatelldelikt handelt, das einfach ignoriert werden kann.

Die Bevölkerung von Memmingen, die sich aktuell auf rund 45.919 Einwohner beläuft, muss sich nun mit der Frage auseinandersetzen, wie man in derartigen Situationen adäquat reagiert. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) hat sich bislang noch nicht öffentlich zu den Ereignissen geäußert, jedoch wird sein Handeln in Bezug auf solche Vorfälle sicher unter die Lupe genommen.

Die Sparkassenfiliale selbst ist ein zentraler Ort in der Stadt, umgeben von weiteren bekannten Einrichtungen wie dem Marktplatz und dem Allgäu Airport Memmingen. Vorfälle wie dieser gefährden das öffentliche Vertrauen und schaffen einen unguten Nachgeschmack im sonst so ruhigen Memmingen.

Die rechtlichen Grundlagen, die solchen Vorfällen zugrunde liegen, sind im Wesentlichen im Paragraphen 183a StGB festgelegt. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht, um die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen und „ärgerliche“ öffentlich sichtbare Handlungen zu reglementieren.