Denise kann im Schliersee nicht feiern: Grillverbot sorgt für Ärger!

Denise Gerber, 17 Jahre alt, erhält in Schliersee eine Absage für ihre Geburtstagsfeier am Freibadeplatz wegen Einsammlungen.

Denise Gerber, 17 Jahre alt, erhält in Schliersee eine Absage für ihre Geburtstagsfeier am Freibadeplatz wegen Einsammlungen.
Denise Gerber, 17 Jahre alt, erhält in Schliersee eine Absage für ihre Geburtstagsfeier am Freibadeplatz wegen Einsammlungen.

Denise kann im Schliersee nicht feiern: Grillverbot sorgt für Ärger!

Denise Gerber, eine 17-jährige Jugendliche aus Hausham, musste ihre gebuchte Geburtstagsfeier am idyllischen Freibadeplatz am Westufer des Schliersee absagen. Die Gemeinde Schliersee hat dies aufgrund von schlechten Erfahrungen mit ähnlichen Feierlichkeiten entschieden, die häufig durch hinterlassene Müll und zerbrochene Glasflaschen negativ aufgeschlagen sind. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer äußerte, dass die Gemeinde ein echtes Problem mit Partys an öffentlichen Plätzen hat, da solche Feiern oft gefährliche Hinterlassenschaften wie Müll und Glasscherben hinterlassen.

Obwohl Grillen grundsätzlich erlaubt ist, zeigt ein Schild am Freibadeplatz, dass offenes Feuer und Grillen ohne Genehmigung strikt untersagt sind. Denise‘ Vater, Fred Gerber, hatte bei der Gemeinde um Erlaubnis für die Feier gebeten, um im Fall von Beschwerden direkt ansprechbar zu sein. Leider war die Ablehnung nicht überraschend, denn die Gemeinde duldet keine „Feier-Location“ auf öffentlichen Grünflächen.

Regelungen fürs Grillen und Feiern in der Natur

In Deutschland sind viele öffentliche Plätze für Feierlichkeiten gesperrt, um eine geregelte und sauberer Umgebung zu fördern. Grillen in vielen Städten erfolgt vor allem an speziell ausgewiesenen Stellen. Rechtsanwalt Markus Hannen empfiehlt, sich bei lokalen Behörden nach diesen Plätzen zu erkundigen und die jeweiligen Straßenordnungen zu beachten. Denn nur wenn keine Gefahr für andere Personen oder die Natur besteht und keine Belästigungen durch Rauch oder Gerüche zu befürchten sind, kann das Grillen als zulässig angesehen werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Geldbußen von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen, besonders wenn die Umwelt geschädigt wird.

Die Gemeinde Schliersee hat klargemacht, dass sie keine Verantwortung für die Bereitstellung öffentlicher Plätze für private Feiern trägt. Stattdessen empfiehlt sie als Alternativen Vereinsheime, Gasthöfe und Bars. Diese Optionen könnten für Denise die Lösung sein, um zu ihrem 18. Geburtstag doch noch angemessen zu feiern.

Der Grill-Trend und seine Herausforderungen

Das Grillen im Freien erfreut sich in vielen Städten, auch in Berlin, großer Beliebtheit, jedoch wird es zunehmend schwieriger, geeignete Formen zu finden. Viele Parks bieten nur noch bestimmte Grillplätze an, die oft mit Tischen und sanitären Anlagen ausgestattet sind. Beispielsweise gibt es in Berlin Plätze wie den Monbijoupark und den Volkspark Friedrichshain, die zum Grillen einladen, doch die Anzahl öffentlicher Grillflächen dort nimmt ab. Denen, die in ihren eigenen Gärten grillen möchten, ist es erlaubt – aber es gelten auch hier spezielle Regeln der jeweiligen Gartenanlagen.

Wie diese Beispiele zeigen, müssen die Grill- und Feierkultur im öffentlichen Raum und die damit verbundenen Regeln gut beachtet werden. Und wer plant, das Grillen oder Feiern im Freien zu genießen, der sollte sich gut informieren und auf die Rücksichtnahme der Natur und seiner Mitmenschen setzen.