Wilde Nächte in den Bergen? Übernachten in Bayern bleibt verboten!

Wilde Nächte in den Bergen? Übernachten in Bayern bleibt verboten!

Miesbach, Deutschland - Eine Gruppe junger Wanderer hatte sich neulich dazu entschieden, auf der Brecherspitz in den bayerischen Bergen zu übernachten. Statt in einem gemütlichen Hotelzimmer schlüpften sie in ihre Schlafsäcke und machten sich mit Taschenlampen bemerkbar. Ein nicht ganz cleverer Plan, denn die Bergwacht wurde schnell alarmiert. Das Landratsamt stellte daraufhin klar, dass wildes Übernachten in der Natur in Bayern nicht erlaubt ist. Denn egal, ob Zelte, Biwaksäcke oder auch nur offene Schlafsäcke – alles fällt unter das strenge Verbot, solange keine Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegt.

Diese Regelungen sind besonders in Schutzgebieten – dazu zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Nationalparks oder Biosphärenreservate – ernst zu nehmen. Hier kann das Übernachten schnell zur Straftat werden. Die Brecherspitz befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet „Spitzingsee und Umgebung“. Um für Ordnung zu sorgen, überwachen hauptamtliche Ranger und ehrenamtliche Naturschutzwächter die Einhaltung dieser Vorschriften. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Was gilt beim Wildcampen?

Ein Blick auf die bundesweiten Regelungen zeigt, dass das Thema Wildcampen in Deutschland äußerst komplex ist und je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz (§59) ist das Betreten der freien Landschaft zwar erlaubt, aber das Zelten benötigt stets die Zustimmung des entsprechenden Eigentümers. In Schutzgebieten sind Übernachtungen zur Regel unzulässig. Wer sich nicht daran hält, kann mit Bußgeldern von 15 bis 500 Euro rechnen, in einem geschützten Gebiet sogar noch mehr – bis zu 2.500 Euro für Wohnwagen!

  • Baden-Württemberg: Wildcampen nicht gestattet.
  • Bayern: Zustimmung des Eigentümers erforderlich, hohe Strafen bei Verstößen.
  • Brandenburg: Eine Nacht zelten erlaubt unter bestimmten Bedingungen.
  • Nordrhein-Westfalen: Zelten im Wald grundsätzlich verboten.

Die gute Nachricht für leidenschaftliche Camper ist, dass es in einigen Bundesländern ausgewiesene Plätze gibt, die spezielle Angebote für Übernachtungen bereithalten. Diese Naturzeltplätze und Trekkingplätze haben oft eine geringe Gebühr von 5 bis 10 Euro pro Nacht und bieten Dinge wie Feuerstellen und Komposttoiletten. Eine rechtzeitige Buchung ist allerdings empfehlenswert, denn die Plätze sind begehrt.

Alternativen und Tipps

Wer dennoch gerne in der Natur übernachten möchte, sollte sich genau informieren. Auf Privatgelände oder ausgewiesenen Plätzen darf gecampt werden, solange die Erlaubnis des Eigentümers vorhanden ist. Bei unerwarteten Notlagen, wie einer Verletzung oder plötzlichem Wetterumschwung, sind Ausnahmen möglich. In diesen Fällen ist allerdings ein geplanter Aufenthalt nicht gestattet.

Für echte Abenteuerlustige gibt es immer noch die Möglichkeit, ohne Zelt zu schlafen, zum Beispiel in einer Hängematte oder einer Notunterkunft. Aber auch hier sollte auf die Sauberkeit geachtet werden, um die wunderschöne Natur nicht zu belasten. Immerhin liegt vielen Wanderern das Wohl der Natur am Herzen.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein gutes Händchen bei der Auswahl des Übernachtungsplatzes entscheidend ist, um sich nicht nur die Nacht im Freien zu versüßen, sondern auch um rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Ausführliche Informationen über die jeweiligen Regeln findet man auch online, beispielsweise auf den Seiten des Landratsamts oder entsprechenden Camping-Informationsportalen.

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OrtMiesbach, Deutschland
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