Tödlicher Kochtopf: 90-Jährige wegen Freundinnen-Attacke verurteilt

Tödlicher Kochtopf: 90-Jährige wegen Freundinnen-Attacke verurteilt

München, Deutschland - Ein Prozess, der in München für Aufsehen sorgt: Eine 90-jährige Frau wurde wegen einer tödlichen Attacke auf ihre beste Freundin verurteilt. Der Vorfall, der sich im Streit um Einkäufe zugetragen hat, endete fatal – die Seniorin schlug ihre 77-jährige Freundin mit einem Kochtopf und fügte ihr tödliche Verletzungen zu. Das Landgericht München I sprach die Angeklagte am 10. Juli 2025 des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig und verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung hat bereits Revision eingelegt und kritisiert, dass der Umgang mit der Angeklagten während der nächtlichen Beschuldigtenvernehmung nicht den rechtsstaatlichen Prinzipien entsprochen habe. So sei die 90-Jährige nicht über ihre Rechte informiert worden, während ihre Aussagen im Prozess dennoch verwendet wurden, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Was steckt hinter diesem tragischen Vorfall? Die beiden Frauen hatten über vier Jahrzehnte eine enge Freundschaft, die jedoch zunehmend ungleich wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe wegen minder schwerer Körperverletzung plädierte. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete das Verfahren als besonders ungewöhnlich, nicht zuletzt wegen des hohen Alters der Angeklagten.

Fragen zur Alterskriminalität

Die Schlagzeilen über Altenkriminalität rufen immer wieder Fragen zum Thema auf. Tatsächlich ist das Bild, das in den Medien gezeichnet wird, oft eindimensional. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts sind vor allem Männer aus der Mittel- und Oberschicht unter den älteren Straftätern zu finden. Alterskriminalität ist in der Regel kein Armutsdelikt. Die Kriminalität bei jüngeren Erwachsenen liegt etwa viermal höher als die bei älteren Menschen. Trotzdem zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik interessante Entwicklungen: 2012 waren mehr Menschen über 60 Jahre als Tatverdächtige registriert als je zuvor, berichtet Deutschlandfunk.

Im Fall der 90-jährigen Täterin mag mancher denken, das Alter sollte zu mehr Verständnis führen. Doch hier wird ein weiteres Problem sichtbar: In den letzten Jahren hat sich der Umgang mit älteren Straftätern verändert. Einige Bundesländer haben spezielle Einrichtungen für Senioreninhaftierte eingerichtet, während andere einen Mischvollzug praktizieren. Das Ziel: Eine bessere Resozialisierung älterer Gefangener, was durch die Pflege von Kontakten zur Außenwelt unterstützt werden soll.

So bleibt zu hoffen, dass die Revision der Verteidigung in der Münchener Kochtopf-Affäre das Schicksal der 90-Jährigen in einem anderen Licht erscheinen lässt. Was zählt, ist die Gerechtigkeit, die sich nicht nur auf das Gesetz stützt, sondern auch die menschliche Dimension in den Blick nimmt.

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OrtMünchen, Deutschland
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