Infektionsschutzbelehrung: Jetzt online und in 11 Sprachen verfügbar!

Das Gesundheitsamt Rosenheim bietet ab dem 11.07.2025 eine verpflichtende Online-Infektionsschutzbelehrung für Lebensmittelberufe an.

Das Gesundheitsamt Rosenheim bietet ab dem 11.07.2025 eine verpflichtende Online-Infektionsschutzbelehrung für Lebensmittelberufe an.
Das Gesundheitsamt Rosenheim bietet ab dem 11.07.2025 eine verpflichtende Online-Infektionsschutzbelehrung für Lebensmittelberufe an.

Infektionsschutzbelehrung: Jetzt online und in 11 Sprachen verfügbar!

In einer bahnbrechenden Neuerung hat das Gesundheitsamt Rosenheim am 11. Juli 2025 bekanntgegeben, dass die Infektionsschutzbelehrung nun online verfügbar ist. Diese Maßnahme richtet sich an all jene, die beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sei es in Küchen, Catering oder anderen Verpflegungseinrichtungen. Das neue digitale Angebot ermöglicht eine flexible und zeitsparende Möglichkeit, die erforderliche Schulung abzuschließen.

Die Online-Belehrung besteht aus mehreren kurzen Filmsequenzen, die mit verständnisfördernden Fragen kombiniert sind. Diese innovative Methode soll sicherstellen, dass alle Teilnehmenden die Inhalte gut nachvollziehen können. Der gesamte Kurs ist in elf Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Ukrainisch, Rumänisch, Polnisch, Bulgarisch und Russisch. Dies macht die Belehrung besonders zugänglich für ein breites Publikum, wie das Landratsamt betont.

Einfach und bequem

Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung können Teilnehmende die digitale Bescheinigung herunterladen, die bundesweit gilt. Wichtig zu wissen ist, dass diese Bescheinigung unbefristet ist, solange alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Für persönliche Begegnungen in aller Ruhe ist zudem der Ansprechpartner für Gesundheitszeugnisse eine Option. Hierfür ist allerdings eine Terminvereinbarung erforderlich, und auch Vorlaufzeit könnte notwendig sein.

Doch die Online-Variante schafft Abhilfe: Wo früher das persönliche Erscheinen und lange Wartezeiten anstanden, können Betroffene nun einfach vom eigenen Computer oder Smartphone aus teilnehmen. Das einzige, was sie dafür brauchen, ist ein Internetzugang sowie ein Endgerät mit Kamera, etwa ein Laptop oder ein Handy. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und ist perfekt für vielbeschäftigte Menschen.

Kosten und Gebühren

Für die Online-Lebensmittelbelehrung wird eine Gebühr von 28 Euro fällig, die bequem per Lastschrift bezahlt werden kann. Eine positive Nachricht für Schüler und Schülerinnen, die Praktika in Lebensmittelbetrieben absolvieren: Für sie ist die Belehrung kostenlos.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln eine Bescheinigung vorlegen müssen, die nicht älter als drei Monate ist. Diese Regelung hilft, das Risiko ansteckender Krankheiten, die über Lebensmittel übertragen werden können, zu minimieren und sorgt für mehr Sicherheit im Alltag, besonders in Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung.

Interessierte können die Online-Lebensmittelbelehrung über diesen Link besuchen: Online-Lebensmittelbelehrung Landkreis Rosenheim.