Dramatische Rettung: Dreijähriger ohne Schwimmhilfe im Freibad!

Dramatische Rettung: Dreijähriger ohne Schwimmhilfe im Freibad!
Ein schockierender Vorfall ereignete sich im Freibad von Nabburg, im bayerischen Landkreis Schwandorf. Am 11. Juli 2025 wurde ein dreijähriger Junge von einer Badebesucherin aus einem Schwimmbecken gerettet, nachdem er allein und ohne Schwimmhilfe im Wasser trieb. Laut Merkur war der Junge nicht in der Lage, selbstständig zu stehen und befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Der Vorfall wirft zahlreiche Fragen auf, insbesondere zu den Umständen, wie der Junge allein ins Wasser gelangte und wo sich seine Mutter während des Geschehens aufhielt. Diese Unklarheiten sind Gegenstand von Ermittlungen der Polizei, die gegen die 26-jährige Mutter wegen Körperverletzungsdelikts und Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeht. Erstaunlicherweise konnte der Junge am Freitag, nur wenige Tage nach dem Vorfall, aus dem Krankenhaus entlassen werden, was auf ein relativ schnelles medizinisches Eingreifen hinweist.
Aufsichtspflicht im Freibad
Die Situation in Nabburg wirft zudem grundsätzliche Fragen zur Aufsichtspflicht in Schwimmbädern auf. Laut einem Artikel von RA Laux ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten Rettungsschwimmer und Bademeister haben, um solche Vorfälle zu verhindern. Grundsätzlich muss immer eine angemessene Aufsicht sichergestellt sein, um die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten.
Das Thema wird durch die Diskussion über Personalmangel in Bädern noch verstärkt. Gemäß den Richtlinien der DGfdB sind in vielen Einrichtungen oft nur eine Fachkraft anwesend, die nicht in der Lage ist, die gesamte Betriebszeit abzudecken. Diese Richtlinie erlaubt es, dass Aufgaben von qualifiziertem Personal wahrgenommen werden, jedoch gibt es auch Bestimmungen, die es „Nichtfachkräften“ ermöglichen, die Beaufsichtigung unter gewissen Bedingungen zu übernehmen.
- Einweisung und Unterweisung des Personals sind Pflicht.
- Die Anwesenheit einer Fachkraft kann durch bauliche Gegebenheiten beeinflusst werden.
- Ältere Badanlagen erfordern oft eine intensivere Aufsicht.
Die Frage bleibt, ob der gesetzliche Rahmen in Bezug auf die Aufsichtspflicht ausreichend ist und ob die Bäder besser ausgestattet werden müssen, um solche gefährlichen Vorfälle künftig zu verhindern. Der Vorfall in Nabburg könnte ein Weckruf für viele Freibäder sein, ihre Sicherheitskonzepte zu überdenken und die erforderliche Aufsicht zu stärken.