Rechtsstreit um Wochenendhaus in Buch: Droht der Abriss?

Rechtsstreit um ein Wochenendhaus in Buch: Landratsamt Starnberg verhängt Baustopp, Gerichtsentscheidung steht bevor.

Rechtsstreit um ein Wochenendhaus in Buch: Landratsamt Starnberg verhängt Baustopp, Gerichtsentscheidung steht bevor.
Rechtsstreit um ein Wochenendhaus in Buch: Landratsamt Starnberg verhängt Baustopp, Gerichtsentscheidung steht bevor.

Rechtsstreit um Wochenendhaus in Buch: Droht der Abriss?

In der kleinen Gemeinde Buch bei Inning tobt ein Rechtsstreit, der nicht nur für die involvierte Familie, sondern auch für die gesamte Gegend eine emotionale Angelegenheit darstellt. Seit geraumer Zeit kämpfen die Eigentümer eines Wochenendhauses darum, die von ihnen durchgeführten Bauarbeiten zu legitimieren. Die eigentliche Krux: Der Abriss des alten, baufälligen Gebäudes und der darauf folgende Neubau geschahen, ohne die notwendige Genehmigung des Landratsamts Starnberg einzuholen. Dieses hatte daraufhin sofort einen Baustopp verhängt und die nachträgliche Genehmigung verweigert, was die Situation der betroffenen Familie erheblich kompliziert.

Seit den 1930er-Jahren befindet sich das Grundstück in Familienbesitz und soll nun an die vierte Generation weitergegeben werden. Doch statt Übertragung von Vermögen könnte die zukünftige Erbschaft einem drohenden Vollabriss des neu errichteten Hauses zum Opfer fallen. Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob das Grundstück als Innen- oder Außenbereich eingestuft werden kann, was über die Zulässigkeit des Neubaus entscheiden wird. Der aktuelle Stand des Verfahrens zeigt, dass der Vorsitzende Richter Johann Oswald klare Hinweise auf eine Einstufung als Außenbereich gefunden hat. Diese wäre fatal, denn in diesem Bereich sind Neubauten generell nicht erlaubt. Praktisch bedeutet dies, dass man ohne Baugenehmigung vor einem großen Problem steht – unter Umständen sogar mit Rückbaumaßnahmen rechnen muss, wie auch sanier.de erklärt.

Klarheit über den Status des Grundstücks

Das Kreisbauamt argumentiert, dass eine nachträgliche Genehmigung nicht erteilt werden kann, da der Neubau als nicht zulässig erachtet wird. Der Anwalt der Familie hingegen versucht nachzuweisen, dass das Grundstück im Innenbereich liegt, was die Genehmigung des Neubaus rechtfertigen würde. „Das Ganze ist ein Grenzfall“, betont er, während er die möglichen dramatischen Folgen eines negativen Urteils skizziert: Im schlimmsten Fall könnte die Familie ihr neu erbautes Heim wieder verlieren.

Am vergangenen Verhandlungstag, der von einem Augenscheinstermin begleitet wurde, begutachtete die Richterbank das Grundstück und die umliegenden Nachbarbauten. Ihre Einschätzung war, dass das neue Gebäude in seiner Gesamtoptik durchaus dem Charakter eines typischen Wochenendhauses entspricht, auch wenn deutliche Anzeichen auf eine Außenbereichsituierung hinweisen. Trotz dieser Feststellung kündigte die Richterbank an, dass die Klage nach dem aktuellen Stand nicht stattgegeben wird, was der Familie Sorgenfalten ins Gesicht treibt.

Große Bauprojekte ohne die nötigen Genehmigungen sind in Deutschland ein ernstzunehmendes Thema. Merkur hat dies ausführlich beleuchtet. Der rechtliche Rahmen ist klar, ohne Baugenehmigung drohen Bußgelder oder auch der Abriss von nicht genehmigten Bauten. Daher appelliert das Kreisbauamt an alle Bauherren, sich informiert mit den erforderlichen Verfahren auseinanderzusetzen, damit es gar nicht erst zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird von der Familie mit Spannung erwartet. Wie wird der Gerichtshof entscheiden, und wird dieser Behördenbeschluss die Zukunft des längst in die Jahre gekommenen Gewächses oder das Heim der Familie prägen? Eines scheint gewiss: Die nächsten Wochen werden für die Eigentümer entscheidend sein und für die Gemeinschaft in Buch ein Gesprächsstoff, der die Schicksale menschlich zusammenführt.