Alkoholfahrt endet in Crash: 35-Jährige überrollt Verkehrsschilder!

Alkoholfahrt endet in Crash: 35-Jährige überrollt Verkehrsschilder!

Weißenburg-Gunzenhausen, Deutschland - In der Nacht von Freitag auf Samstag ereignete sich ein schwerwiegender Verkehrsunfall auf der B2 bei Weißenburg, genauer gesagt an der Abfahrt Dettenheim. Eine 35-jährige Frau aus Weißenburg verlor die Kontrolle über ihren Pkw, überfuhr mehrere Verkehrsschilder und kam schließlich zum Stillstand. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von über 2 Promille. Zusätzlich stand die Fahrerin unter dem Einfluss weiterer berauschender Mittel, was die Situation drastisch verschärft. Sie blieb zwar unverletzt, muss sich nun jedoch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Ihre Fahrerlaubnis wurde durch die Polizei sichergestellt, und eine Blutentnahme wurde angeordnet, um den Alkoholgehalt genau zu bestimmen. Wie inFranken berichtet, wird die Betroffene nun mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.

Der rechtliche Rahmen, den eine solche Alkoholfahrt mit sich bringt, ist nicht zu unterschätzen. Gemäß § 315c StGB sind Fahren in einem fahruntüchtigen Zustand sowie rücksichtsloses Verhalten klare Tatbestände, die eine hohe Strafe nach sich ziehen können. Hierbei genügt bereits eine konkrete Gefährdung für Leib, Leben oder wertvolle Sachen, um eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. Experten betonen, dass das Fahren mit über 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig gilt, was in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird, wie anwalt.de erläutert.

Risiken und Strafen für alkoholisierte Fahrer

Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar definiert. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ist man relativ fahruntüchtig und kann bei Ausfallerscheinungen bestraft werden. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet wird. Ab 1,1 Promille droht jedoch die absolute Fahruntüchtigkeit mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen. Darauf weist auch der ADAC hin: „Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den eigenen Führerschein“ (ADAC).

Die Konsequenzen für die Unfallverursacherin könnten sehr ernst werden. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis, der in der Regel mit einer Sperrfrist verbunden ist, könnte sie auch darauf hingewiesen werden, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden des Unfallgegners zwar übernimmt, jedoch bis zu 5000 Euro von ihr zurückfordern kann. Eine Vollkaskoversicherung wird unter Umständen nur teilweise oder gar nicht zahlen. Dies verdeutlicht, wie gravierend die Folgen einer Alkoholfahrt sein können.

Fahranfänger und junge Fahrer sollten sich stets der Risiken klar sein, die das Fahren unter Alkoholeinfluss mit sich bringt. Die rechtlichen Grundlagen sind streng, und die Folgen sind nicht nur von finanzieller Natur, sondern können auch das eigene Lebensumfeld und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer stark beeinträchtigen.

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OrtWeißenburg-Gunzenhausen, Deutschland
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