Deutschland verpasst Frist für Klimasozialplan – 5,3 Milliarden in Gefahr!

Deutschland hat den Fristablauf für Klimasozialpläne verpasst, was milliardenschwere Verluste aus dem EU-Fonds zur Folge haben könnte.

Deutschland hat den Fristablauf für Klimasozialpläne verpasst, was milliardenschwere Verluste aus dem EU-Fonds zur Folge haben könnte.
Deutschland hat den Fristablauf für Klimasozialpläne verpasst, was milliardenschwere Verluste aus dem EU-Fonds zur Folge haben könnte.

Deutschland verpasst Frist für Klimasozialplan – 5,3 Milliarden in Gefahr!

Am 30. Juni 2025 endete die Frist für die Einreichung nationaler Klimasozialpläne bei der EU-Kommission – eine Frist, die Deutschland nicht eingehalten hat. Deutschland könnte dadurch einen Verlust von bis zu 5,31 Milliarden Euro aus dem neuen EU-Klimasozialfonds erleiden, wie fr.de meldet. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte, dass dennoch an Fördervorschlägen gearbeitet werde, während die schwarz-rote Bundesregierung noch keine konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der Bürger präsentiert hat.

Diese verpasste Frist könnte weitreichende Konsequenzen haben. Kritiker wie Grünen-Chef Felix Banaszak warnten in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil vor erheblichen Folgen. Der EU-Klimasozialfonds, der Teil des kommenden EU-Emissionshandelssystems ETS II ist, wird 2027 in Kraft treten und soll soziale Härten, die durch die CO₂-Bepreisung entstehen, abfedern. Der Fonds hat das Potenzial, 7,1 Milliarden Euro für Deutschland bereitzustellen, sofern ein Eigenanteil von 1,77 Milliarden Euro bereitgestellt wird – ein Punkt, der bisher unklar bleibt.

Der Klimasozialfonds und seine Ziele

Der Klimasozialfonds zielt darauf ab, den von der CO₂-Bepreisung betroffenen Haushalten zu helfen, was bedeutet, dass er Maßnahmen zur Bekämpfung von Energie- und Mobilitätsarmut unterstützt. Europarl.europa.eu hebt hervor, dass die EU plant, einheitliche Definitionen für Energiearmut – Haushalte ohne Zugang zu notwendigen Energiedienstleistungen – und Mobilitätsarmut – Haushalte, die mit hohen Transportkosten oder begrenztem Zugang zu erschwinglichen Verkehrsmitteln kämpfen – zu schaffen. Besonders in abgelegenen oder benachteiligten Regionen wie Inseln oder Berggebieten wird ein Augenmerk gelegt.

Um Zugang zu den Mitteln des Fonds zu erhalten, müssen Mitgliedstaaten nationale Sozialklimapläne entwickeln. Diese Pläne müssen auf landesweiten Konsultationen basieren und alle vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen, Verkehrsnutzern und Kleinstunternehmen umfassen. Climate.ec.europa.eu erklärt, dass der Sozialklimaplan über Investitionen in Energieeffizienz, Renovierung von Gebäuden und Förderungen für Maßnahmen zur emissionsarmen Mobilität angemessene Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels liefern soll.

Die Herausforderung der Umsetzung

Die aktuelle Bundesregierung sieht sich nun einer großen Herausforderung gegenüber. Gemäß den bisherigen Planungen wären für 2026 zunächst 320 Millionen Euro abrufbar, gefolgt von etwa 800 Millionen Euro jährlich in den folgenden Jahren. Dabei haben bereits 18 Umwelt-, Klima- und Sozialverbände Vorschläge zum zügigen Umbau des Verkehrs- und Gebäudesektors beigetragen, die Investitionen in Wärmepumpen, den Ausbau der E-Mobilität sowie ein bundesweites Sozialticket umfassen.

Vor allem die Zeit drängt: Die alte Ampel-Regierung hatte bereits ein „Klimageld“ angekündigt, das jedoch unzureichend umgesetzt wurde. Mit dem Klimasozialfonds wartet ein großer Schritt zur sozialen und ökologischen Gerechtigkeit, doch dafür müssen nun tragfähige Pläne erarbeitet werden, um die Vorteile eines gerechten und sozialverträglichen Übergangs zu realisieren.