Selbstbestimmungsgesetz: Über 1.000 Anträge auf Geschlechtsänderung!
In Darmstadt haben 120 Personen ihren Geschlechtseintrag geändert. Das neue Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht diesen Prozess.

Selbstbestimmungsgesetz: Über 1.000 Anträge auf Geschlechtsänderung!
In den vergangenen Monaten hat sich in Deutschland viel getan, wenn es um die geschlechtliche Selbstbestimmung geht. Insbesondere in großen hessischen Städten machen über 1.000 Menschen von ihrem Recht Gebrauch, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Möglich gemacht hat dies das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat. Damit können nun transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen ändern, ohne auf ärztliche Gutachten oder richterliche Beschlüsse angewiesen zu sein. Nur eine Erklärung beim Standesamt reicht aus, um den Prozess in Gang zu setzen, berichtet die Allgäuer Zeitung.
In Städten wie Darmstadt und Frankfurt ist der Andrang deutlich zu spüren. In Darmstadt haben bereits 120 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert, wobei einige Vornamen wie „Diamond Caramel“ und „Pudding“ abgelehnt wurden. In der Bankenmetropole Frankfurt wurden über 450 Anträge registriert. Auch in Wiesbaden und Kassel zeigen sich erfreuliche Zahlen: In Wiesbaden wurden über 260 Anmeldungen bearbeitet, ohne dass ein einziger Vorname abgelehnt wurde. Kassel verzeichnete 280 Anmeldungen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache steht den Standesämtern in Zweifelsfragen zur Seite, um sicherzustellen, dass die Namen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Wartezeiten und Genehmigungsquoten
Voraussetzung für die Änderung ist eine dreimonatige Wartefrist nach der Anmeldung. Dies soll verhindern, dass Menschen impulsiv ihren Geschlechtseintrag wechseln, ohne über die Folgen nachgedacht zu haben. Bei Neugeborenen, so erklärt die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, werden etwa 90 % der eingereichten Namen genehmigt. Im Vergleich dazu liegt die Genehmigungsquote bei Namen, die im Rahmen des SBGG gewählt werden, bei 60 bis 70 %. Hierbei handelt es sich um Namen, die nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden dürfen und dem Wohl des Menschen dienen müssen. Während „Nyx“, „Jekyll“ und „Dakota“ genehmigt wurden, fanden Vornamen wie „Skeleton“ und „Murmel“ nicht die Zustimmung.
Das SBGG fördert laut der Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung – ein Grundpfeiler der Menschenwürde. Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich etwa 4.000 Anträge nach dem SBGG gestellt werden, wobei Berichte zu Beginn der Implementierung in 2024 von 6.000 bis 15.000 Anmeldungen ausgingen. Die Evaluierung des Gesetzes ist innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen.
Blick in die Zukunft
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist ein richtiger Schritt in die Zukunft. Das SBGG ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz von 1980, das durch seine strengen Vorgaben den Menschen oft unnötige Hürden auferlegte. Mit der neuen Regelung wird der Prozess der Selbstbestimmung wesentlich vereinfacht und der Zugang erleichtert. Vorbei sind die Zeiten, in denen Menschen ihren Wert oder ihre Identität in Frage stellen mussten, nur um ihre geschlechtliche Identität anerkannt zu bekommen.
Die positive Resonanz in den hessischen Städten zeigt, dass es den Menschen ein großes Anliegen ist, sich selbstbestimmt zu fühlen. Ob nun „Pudding“ oder „Nyx“, die Vielfalt der Namen spiegelt die bunte Palette der Identitäten wider, die es zu respektieren und wertzuschätzen gilt. Köln wartet gespannt darauf, wie sich diese Entwicklungen weiter entfalten werden.