Drohne am Frankfurter Flughafen: Flugbetrieb kurzzeitig gestoppt!

Drohne am Frankfurter Flughafen: Flugbetrieb kurzzeitig gestoppt!
Am Montag, dem 11. August 2025, wurde am Flughafen Frankfurt eine mutmaßliche Drohne gesichtet, was für Aufregung sorgte. Ein aufmerksamer Pilot meldete die Sichtung, was zur vorübergehenden Umleitung von vier Maschinen führte. Sicherheitsbedingt wurde der gesamte Flugverkehr für etwa 30 Minuten gestoppt, eine Maßnahme, die in solchen Fällen notwendig ist, um die Mitreisenden und die Crew zu schützen. Nach der kurzen Sperrung und ohne weitere Sichtungen konnte der normale Flugbetrieb jedoch rasch wieder aufgenommen werden, und die betroffenen Flugzeuge setzten ihren ursprünglichen Kurs nach Frankfurt fort. Wie die Frankfurter Neue Presse berichtet, sind Drohnensichtungen am Flughafen Frankfurt seit Dezember 2017 kein Einzelfall.
In Deutschland gilt ein striktes Verbot für Drohnenflüge in einem Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Verstöße gegen dieses Verbot können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, von Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr bis hin zu hohen Geldstrafen. Fraport, der Betreiber des Frankfurter Flughafens, stellt in solchen Fällen Strafanträge gegen Unbekannt. Laut der Bundespolizei sind die Regelungen zum Drohnenbetrieb in der Luftverkehrsordnung genau festgelegt, um derartige Vorfälle zu verhindern.
Drohnen im Regulierungsfokus
Seit 2021 gelten EU-weite Regelungen für den Betrieb von Drohnen, die auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission basieren. Diese neuen Regeln segmentieren den Einsatz unbemannter Fluggeräte in drei Kategorien: die offene, die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie. Besonders bemerkenswert ist, dass der Besitz und Betrieb von Drohnen mit einer Registrierungs- und Genehmigungspflicht einhergeht. Betreiber, deren Drohne ein Startgewicht von mehr als 250 Gramm hat, müssen sich registrieren lassen, während für schwerere, zugelassene Modelle zusätzliche Auflagen gelten. Die Bundesanstalt für Verkehr hebt hervor, dass entsprechende Genehmigungen unerlässlich sind, besonders für Flüge in der Nähe von Flughäfen.
Die Situation am Flughafen Frankfurt ist nicht nur ein Beispiel für die Herausforderungen, die mit dem unerlaubten Betrieb von Drohnen verbunden sind, sondern zeigt auch, dass die Behörden intensiver gegen potenzielle Sicherheitsrisiken vorgehen müssen. Während der normale Flugverkehr wieder aufgenommen wurde, bleibt die Aufmerksamkeit auf mögliche Wiederholungen solcher Vorfälle gerichtet. Um sicherzustellen, dass die Luftfahrt sicher bleibt, ist es auch weiterhin nötig, Drohnenflüge konsequent zu regulieren und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären.