IKEA-Pech: Gericht weist Klage gegen beliebten Betriebsrat zurück!

IKEA-Pech: Gericht weist Klage gegen beliebten Betriebsrat zurück!
In einem brisanten Rechtsstreit zwischen IKEA Regensburg und Betriebsrat Ludwig Doblinger gibt es einige heikle Punkte zu klären. Der Möbelriese hatte gegen Doblinger geklagt, wobei es um eine strittige Spesenabrechnung in Höhe von lediglich 33 Euro ging. Diese Summe bezog sich auf vermeintlich überhöhte Abrechnungen für ein vollwertiges Mittagessen sowie für drei Kaffeepausen während eines dreitägigen Gesamtbetriebsratstreffens in Fulda. Das Arbeitsgericht Regensburg jedoch wies die Klage ab – sowohl aus formellen als auch aus inhaltlichen Gründen, wie Merkur berichtet.
Der Vorwurf des „Spesenbetrugs“, den IKEA erhebt, steht im Raum. Laut der Unternehmensleitung soll Doblinger ein Mittagessen, das in der Spesenabrechnung auftauchte, nicht korrekt angerechnet haben. In der Verhandlung, bei der zahlreiche Unterstützer Doblingers anwesend waren, bezeichnete dessen Anwalt diese Vorwürfe als „Kampfbegriffe“ und haltlos. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die gesetzliche Frist für eine außerordentliche Kündigung nicht eingehalten wurde und es keine gravierenden Pflichtverletzungen seitens Doblingers gab. Regensburg Digital gibt einen weiteren Einblick in die Thematik.
Der Hintergrund des Streits
Die Auseinandersetzung über die Spesenabrechnung ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern steht auch im Kontext der intensiven Arbeit, die Doblinger für die Belegschaft leistet. Mit über zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und als Vertreter im Gesamtbetriebsrat für Deutschland und Europa hat Doblinger einen ausgezeichneten Ruf. Beobachter vermuten, dass seine engagierte Rolle in der Gewerkschaft und die damit einhergehende Sichtbarkeit bei der Filialleitung in Regensburg eine Rolle in der Auseinandersetzung spielen könnten.
Die Richterin sah sich während der Verhandlung gezwungen, immer wieder moderierend einzugreifen, da die Diskussion zwischen den beteiligten Anwälten hitzig wurde. Den Vorwürfen der überhöhten Spesenabrechnung und der unangemessenen Arbeitsweise während der Pausen widerspricht Doblinger vehement. Er erklärt, dass er sich im Vorfeld über die Art der Verpflegung zusammenschaltete und diese Praxis seit Jahren etabliert sei. Die Argumentation seines Anwalts, dass es sich hier lediglich um einen Dissens und keineswegs um Betrug handle, fand jedoch Unterstützung bei den Richtern.
Folgen und Ausblick
Die Entscheidung des Gerichts wird allgemein als klar angesehen, und Beobachter halten eine Berufung für eher unwahrscheinlich. Dennoch könnte ein neuer Rechtsstreit zwischen Doblinger und IKEA anstehen, da die Filialleitung laut Aussagen von Doblingers Anwalt bereits mehrfach versucht, Einfluss auf die Betriebsratsarbeit zu nehmen. Die Gewerkschaft ver.di sowie die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen äußerten Kritik an der Vorgehensweise von IKEA und sprechen von „konstruierten Vorwürfen“ als Teil einer Einschüchterungstaktik. Wie auf WEKA zu lesen ist, fallen Spesen nicht unter Vergütung, wenn sie ordnungsgemäß und im Sinne der Unternehmensvorgaben behandelt werden.
Zusammengefasst bleibt die Sache spannend, während die Belegschaft und die Unterstützer Doblingers gespannt auf die weiteren Entwicklungen warten. Wer an einem klaren Verständnis dieser Strukturen interessiert ist, der sollte die Entwicklungen rund um diese Auseinandersetzung im Auge behalten.