Insolvenzdrama in Rüsselsheim: SaWi Bau GmbH unter vorläufiger Verwaltung!
Insolvenz der SaWi Bau GmbH in Rüsselsheim: Vorläufige Verwaltung angeordnet, Zahlungsfristen und Beschwerdemöglichkeiten erläutert.

Insolvenzdrama in Rüsselsheim: SaWi Bau GmbH unter vorläufiger Verwaltung!
Am 9. Oktober 2025 wurde über das Vermögen der SaWi Bau GmbH mit Sitz in Rüsselsheim die vorläufige Verwaltung angeordnet. Dies berichtet BYC News. Die Firma, die unter der Leitung von Geschäftsführer S. Wintermeyer aus Wiesbaden steht, ist vor allem im Bereich Trockenbau- und Malerarbeiten sowie Hoch- und Tiefbau aktiv. Auch Rohbau, Bodenlegerarbeiten, Holz- und Bautenschutz sowie Fugenarbeiten zählen zu ihrem Portfolio.
Für die SaWi Bau GmbH wurde Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB in Wiesbaden als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Er hat zu Beginn lediglich Auskunftsbefugnisse erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass kein allgemeines Verfügungsverbot oder Zustimmungsvorbehalt angeordnet wurde. Dadurch haben Gläubiger das Recht, in den kommenden Wochen Zahlungen gemäß dem gerichtlichen Beschluss zu leisten.
Fristen und Maßnahmen
Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Zudem kann die SaWi Bau GmbH sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, auch Gläubiger sind beschwerdeberechtigt, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit anfechten möchten. Die Frist für die Einreichung der Beschwerde beträgt zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Um die Beschwerde einzureichen, müssen die Betroffenen ein schriftliches Dokument oder eine mündliche Protokollierung bei Gericht vorlegen, wobei ein unterzeichneter Antrag erforderlich ist. Dr. Obermüller ist erreichbar unter:
- Dr. Martin Obermüller
- Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB
- Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden
- Tel.: 0611 94586426
- E-Mail: insolvenz@bop.legal
Regionale Entwicklungen und Warnhinweise
Die SaWi Bau GmbH ist nicht das einzige Unternehmen, das derzeit mit diesen Herausforderungen zu kämpfen hat. Allzu oft gibt es in der Branche Beispiele von Fehlentwicklungen und unseriösen Angeboten. Die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen.de warnt eindringlich vor irreführenden Zahlungsaufforderungen, die nicht von den Justizbehörden stammen. Diese Plattform informiert über die Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte in ganz Deutschland und gibt wichtige Tipps, um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen.
Besonders wichtig ist, dass Gläubiger niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren aufgefordert werden sollten. Bei Unsicherheiten sollte immer das zuständige Gericht kontaktiert werden – auch hierbei ist die Nutzung von offiziellen E-Mail-Domains entscheidend.
Der Ausblick für die Branche
Auf der Website Der Indat wird die aktuelle Lage der Insolvenzverwalter detailliert aufgezeigt. Die Rangliste nach Umsatz zeigt, dass professionelle Verwaltung und Seriosität im Insolvenzbereich entscheidend sind. Dazu gehören Rechtsexperten, die nicht nur über Fachkompetenz verfügen, sondern auch das Vertrauen der Gläubiger gewinnen können. In der gegenwärtigen Zeit bietet sich hier eine wertvolle Gelegenheit für alle Beteiligten, ihre Positionen neu zu überdenken und gegebenenfalls aufzubauen.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die SaWi Bau GmbH entwickelt und welche Lehren aus diesem Fall für die Bauindustrie gezogen werden können. Eines ist sicher: Die kommenden Wochen werden entscheidend sein!