Kassel im Alarmzustand: Geflügelpest zwingt zu strengen Maßnahmen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Im Landkreis Kassel wurde eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel aufgrund der Geflügelpest erlassen.

Im Landkreis Kassel wurde eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel aufgrund der Geflügelpest erlassen.
Im Landkreis Kassel wurde eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel aufgrund der Geflügelpest erlassen.

Kassel im Alarmzustand: Geflügelpest zwingt zu strengen Maßnahmen!

Ein besorgniserregendes Thema beschäftigt derzeit den Landkreis Kassel: Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), besser bekannt als Geflügelpest, hat sich in Deutschland ausgebreitet und betrifft nun auch heimische Geflügelbestände. Wie der Landkreis Kassel unter landkreiskassel.de berichtet, wurde das Virus bei einem tot aufgefundenen Kranich nachgewiesen, was zur Erteilung einer Allgemeinverfügung führt. Ab dem 31. Oktober 2025 gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis.

Der erste Wildvogelausbruch dieser Saison kam überraschend und sollte ernst genommen werden. Das Risiko der Virusverbreitung, besonders durch Zugvögel wie Kraniche, ist hoch, vor allem in dieser geflügeldichten Region. Insgesamt wurden seit Anfang September 2023 bereits 35 Ausbrüche bei Hausgeflügel und 166 Fälle bei Wildvögeln in acht Bundesländern registriert, so die zuständigen Behörden.

Maßnahmen und Pflichten für Geflügelhalter

Die erlassene Allgemeinverfügung enthält strikte Regelungen. Geflügel ist künftig in geschlossenen Ställen oder unter überdachten Schutzvorrichtungen zu halten. Veranstaltungen mit Geflügelhandel oder -ausstellungen sind ebenfalls untersagt. Geflügelhalter im Landkreis Kassel sind aufgefordert, ihre Bestände beim Fachbereich Veterinärwesen anzumelden. Auch die Bevölkerung ist in die Maßnahmen eingebunden: Bürger sollen kranke oder tote Tiere – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – melden.

Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist unerlässlich, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehört die Vermeidung von Kontakten zwischen Geflügel und Wildvögeln sowie die umfassende Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk. Des Weiteren sollten nur gesunde Tiere als Nachzucht ins Gehege kommen.

Risikobewertung und Schutzmaßnahmen

Um das Risiko von Mensch-zu-Tier-Übertragungen zu minimieren, empfiehlt die CDC in ihren Richtlinien, persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden, insbesondere für Personen, die Kontakt mit potenziell infizierten Tieren haben. Ansteckungen mit HPAI A(H5N1) sind zwar selten, dennoch bergen ungeschützte Expositionen ein erhöhtes Risiko. Der Schutz von Menschen, die mit Geflügel arbeiten, und die strikte Überwachung auf Symptome sind unerlässlich.

Für Personen, die mit infizierten Tieren in Kontakt kommen oder mit kontaminierten Umgebungen arbeiten, stehen Maßnahmen wie antivirale Chemoprophylaxe und Behandlung bereit. Betroffene sollten eng mit Gesundheitsbehörden zusammenarbeiten und mögliche Infektionen umgehend melden.

Abschließend bleibt zu sagen, dass die Situation rund um die Geflügelpest uns alle angeht. Mit einem wachsamen Auge und den richtigen Sicherheitsvorkehrungen können wir einen Beitrag zur Eindämmung der Krankheit leisten. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen finden Interessierte auf der Webseite des Landkreises Kassel.