Kassels Evangelische Bank setzt Zeichen: Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub!

Kassels Evangelische Bank setzt Zeichen: Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub!
Die Einführung des Familienstartzeitgesetzes, das Väter in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes einen bezahlten Freistellungsanspruch von bis zu zehn Arbeitstagen ermöglichen soll, sorgt weiterhin für Diskussionen. Im Moment ist Deutschland bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie hinterher. Während in vielen anderen Staaten bereits Regelungen bestehen, zeigt sich die Bundesrepublik in der Umsetzung nach wie vor zögerlich. Dies schmerzt insbesondere die Evangelische Bank (EB) in Kassel, die als Vorreiter in diesem Bereich agiert.
Wie hn.de berichtet, hat die EB beschlossen, die Familienstartzeit freiwillig einzuführen und den Vätern eine bezahlte Freistellung von zwei Wochen nach der Geburt anzubieten. Vorstandssprecher Thomas Katzenmayer äußerte seine Enttäuschung über den politischen Stillstand rund um das Gesetz und die Förderung von Familien. Er betonte, dass die Bank Verantwortung übernehmen möchte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Direktorin Bernadette Tillmanns-Estorf betont, dass es wichtig ist, mit solchen Maßnahmen die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken.
Was sagt das Familienstartzeitgesetz?
Das Gesetz, das ursprünglich geplant war, um Anfang 2024 in Kraft zu treten, steht momentan in der politischen Warteschleife. Laut barmer.de ist der genaue Zeitpunkt der Umsetzung derzeit unklar, doch die Einführung gilt als sicher. Die folgenden Eckpunkte sind entscheidend:
- Die Freistellung gilt für bis zu zehn Arbeitstage nach der Geburt.
- Es ist keine Mindestbeschäftigungsdauer erforderlich.
- Anmeldungen für den Freistellungsanspruch sind nicht notwendig.
- Die Zeit wird auf den Elternzeitanspruch angerechnet.
Anspruchsberechtigt sind die Partner der Mutter, Lebenspartner oder von der Mutter benannte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder dies zumindest anstrebend sind. Auch lohnt sich der Blick auf den Partnerschaftslohn, der den Freigestellten finanziell absichert und auf dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor der Entbindung basiert.
Herausforderungen und gesellschaftlicher Druck
Trotz dieser Fortschritte gibt es Bedenken. Studien zeigen, dass viele Väter in Deutschland häufig Hemmungen haben, längere Elternzeiten in Anspruch zu nehmen, aus Angst vor gesellschaftlichen Vorurteilen und beruflichen Nachteilen. Die EB konnte bislang jedoch beruhigend feststellen, dass es keine Bedenken gibt, dieses Angebot nicht anzunehmen. Fünf Väter haben bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Ein weiterer Aspekt, der die Debatte belebt, ist die Klage eines Vaters aus Berlin, der gegen die Bundesrepublik klagte, weil das Gesetz noch nicht eingeführt wurde. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab, da auf bereits bestehende Regelungen zur Elternzeit verwiesen wurde. Die Anwältin des klagenden Vaters hat bereits eine Berufung angekündigt, was die Thematik weiter anheizt.
Für die rechtliche Einordnung ist es wichtig zu wissen, dass der Vaterschaftsurlaub in Deutschland bislang nicht gesetzlich geregelt ist. Väter müssen meist Urlaub nehmen oder Elternzeit beantragen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Das Hopkins Law erläutert die Notwendigkeit solcher Regelungen und die Essenz eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs, um auch in Deutschland endlich eine faire und familienfreundliche Lösung zu schaffen.
Ob und wann das Familienstartzeitgesetz endgültig in Kraft tritt und welche qualitativen Veränderungen es bringen wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Diskussion um Vaterschaftsurlaub und dessen gesellschaftliche Akzeptanz noch lange nicht abgeschlossen ist.