Verkauft und Betrogen: Fuldataler Familie kämpft ums Geld für defekten Audi

Verkauft und Betrogen: Fuldataler Familie kämpft ums Geld für defekten Audi
Die Geschichte von Daniel und Sabrina Radke aus dem nördlichen Landkreis Kassel hat sich zu einem juristischen Drama entwickelt, das viel über die Fallstricke im Gebrauchtwagenhandel offenbart. Im Jahr 2018 kauften die Radkes für 12.700 Euro einen gebrauchten Audi A4 von einem örtlichen Autohändler. Der erste Eindruck war positiv – der Verkäufer war freundlich und bot eine Probefahrt an. Doch wenige Monate nach dem Kauf stellte sich heraus, dass das Auto defekt war und einen alarmierenden Ölverbrauch von knapp 2,71 Litern auf 100 Kilometern hatte. Diese Täuschung sollte noch weitere Folgen haben, wie HNA berichtet.
Nachdem die Radkes den Verkäufer kontaktierten und keine Rückmeldung bekamen, reichten sie im Mai 2019 Klage ein. Das Gericht entschied im Oktober 2021, dass das Auto kaputt verkauft worden war und die Familie Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hatte. Doch die Vollstreckung des Urteils wurde durch die Abwesenheit des Autohändler-Geschäftsführers erschwert.
Ein langer Rechtsweg
Im November 2021 erstatteten die Radkes Strafanzeige wegen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft informierte die Familie im April 2025, dass die Ermittlungen in die Endphase gingen – ohne jedoch einen klaren Zeitrahmen für ein mögliches Urteil anzugeben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass Wirtschaftsstrafverfahren oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. Zudem gab es Verzögerungen bei der Erstellung eines Gutachtens, nachdem ein Wirtschaftsreferent verstorben war.
In einem weiteren spannenden Fall wird aktuell über das Thema arglistige Täuschung im Gebrauchtwagenhandel diskutiert. Bei einem Urteil vom 19. Juli 2023 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die Nichterwähnung eines kurzen Erwerbs und einer begrenzten Nutzung nicht zwangsläufig als arglistige Täuschung gilt. Der Kläger in diesem Fall hatte für einen Gebrauchtwagen von 4.500 Euro geworben, hatte jedoch selbst nur kurz zuvor das Auto gekauft und war nicht verpflichtet, diese Information dem nachfolgenden Käufer mitzuteilen. Das Urteil verdeutlicht die Grenzen des Gewährleistungsausschlusses und die Verantwortung der Käufer bei Privatkäufen. Dies zeigt, wie komplex die rechtlichen Rahmenbedingungen auch für Käufer wie die Radkes sein können, die sich auf das Wort eines Händlers verlassen müssen, was letztlich auch zu deren Nachteil werden kann, wie anwalt.de erläutert.
Abschließende Gedanken
Die Situation rund um den Audi A4 von Daniel und Sabrina Radke öffnet einen weiteren Blick auf das Thema Abgasmanipulationen. Ein anderer Fall aus Düsseldorf bekräftigt dies: Hier wurde in einem Urteil vom August 2016 eine Klage eines Audi-Besitzers abgewiesen, der sein Auto zurückgeben wollte, da es mit einem vom Abgas-Skandal betroffenen Motor ausgestattet war. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Händler nicht zur Rücknahme verpflichtet sei, was die Unsicherheit für Verbraucher in der Branche verstärkt. Dieser Fall, wie Motor-Talk berichtet, verdeutlicht, dass viele Gerichte die Klagen von VW-Kunden abgelehnt haben.
Für die Radkes bleibt die Situation weiterhin angespannt – ein leidenschaftliches Beispiel dafür, wie wichtig Transparenz im Autohandel ist und dass Käufer sich stets ihrer Rechte bewusst sein sollten, um nicht auf einem Berg von Problemen sitzen zu bleiben.