Veterinäramt stoppt illegale Schlachtung in Steinau vor Opferfest!

Im Main-Kinzig-Kreis wurden illegale Schlachtungen während der Kontrollen zum islamischen Opferfest gestoppt.

Im Main-Kinzig-Kreis wurden illegale Schlachtungen während der Kontrollen zum islamischen Opferfest gestoppt.
Im Main-Kinzig-Kreis wurden illegale Schlachtungen während der Kontrollen zum islamischen Opferfest gestoppt.

Veterinäramt stoppt illegale Schlachtung in Steinau vor Opferfest!

In einer aktuellen Aktion hat das Veterinäramt im Main-Kinzig-Kreis illegale Schlachtungen von Schafen und Ziegen gestoppt. Rund um das bevorstehende islamische Opferfest, das vom 31. Juli bis 03. August gefeiert wird, haben Kontrolleure verstärkt Tierhaltungs- und Schlachtbetriebe überprüft, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wie die Fuldaer Zeitung berichtet, fiel ein landwirtschaftlicher Betrieb in Steinau besonders negativ auf. Dort wurden zehn Schafe ohne die erforderliche Betäubung illegal geschlachtet.

Die unangemessene Schlachtung wurde sofort gestoppt. Die hygienischen Bedingungen des Betriebs waren alles andere als ausreichend, weshalb das gewonnene Fleisch als untauglich für den menschlichen Verzehr eingestuft wurde. Zudem sicherte das Veterinäramt 35 lebende Schafe und Ziegen, um sie vor weiterer illegaler Schlachtung zu schützen. Dr. Stefan Rockett, der Leiter des Veterinäramts, lobte die Kontrollteams sowie die Unterstützung der Polizei bei diesen wichtigen Maßnahmen.

Strenge Kontrollen und ihre Bedeutung

Insgesamt waren bis zu vier Teams im Main-Kinzig-Kreis unterwegs, um die rechtskonforme Schlachtung zu überwachen. Die Erfahrung zeigt, dass das Schlachtaufkommen rund um das Opferfest steigt, was die Bedeutung strenger Kontrollen unterstreicht. In den meisten anderen kontrollierten EU-Schlachtbetrieben wurden ordnungsgemäße Abläufe und die Einhaltung der Tierschutzstandards festgestellt, was positiv zu werten ist. Lediglich ein weiterer Betrieb im Main-Kinzig-Kreis kannte keine geltenden Schlachtgesetze.

Zusätzlich zu diesen aktuellen Vorfällen gibt es auch nationale Regelungen, die die Schlachtung von Tieren betreffen. Dr. Marco König, Tierschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt, hat zur bevorstehenden Feierlichkeit eine Warnung herausgegeben. Entgegen den religiösen Praktiken sei die Schlachtung ohne vorherige Betäubung nicht zulässig, was im deutschen Tierschutzgesetz verankert ist. Wer trotzdem unzulässig schächtet, kann mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro bestraft werden, und in schwerwiegenden Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, wenn das Wohl der Tiere gefährdet wird.

Tierschutz im Mittelpunkt

Das Ziel aller Kontrollen ist klar: die Durchsetzung geltenden Rechts und die Vermeidung von Tierleid, insbesondere bei festlichen Anlässen wie dem Opferfest. Es ist möglich, dass aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen bei den Veterinärbehörden beantragt werden; jedoch stehen diese Anträge in Sachsen-Anhalt unter einem schlechten Stern, denn in den letzten Jahren wurden keine genehmigt. Dabei sollte die Schlachtung immer in gewerblichen Schlachtbetrieben erfolgen, wo sachkundige Personen im Sinne des Tierschutzes handeln können.

Die täglich durchgeführten Kontrollen in den Betrieben sind ein wichtiger Schritt, um Tierschutz zu gewährleisten und das Bewusstsein für die gesetzlich vorgeschriebenen Schlachtpraktiken zu schärfen. An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass die gängigen Betäubungsmethoden wie Elektro- oder Bolzenschuss weitgehend von muslimischen Theologen akzeptiert werden, um unnötige Leiden der Tiere zu vermeiden. Dies zeigt, dass es durchaus praktikable und religiös akzeptierte Wege gibt, die die Würde der Tiere in den Vordergrund rücken.