Skandal in Ringgau: Mitarbeitende sammelt 3.500 Überstunden an!

Skandal in Ringgau: Mitarbeitende sammelt 3.500 Überstunden an!
Eine aktuelle Diskussion über Überstunden in der Gemeinde Ringgau sorgt für Aufsehen und wirft Fragen zur Personalorganisation auf. Eine leitende Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung hat in den letzten fünfeinhalb Jahren unglaubliche 3500 Überstunden angehäuft, was etwa eineinhalb Jahren zusätzlicher Arbeit entspricht. Diese Überstunden wurden nicht nur an Werktagen, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen geleistet, und nun wird die Mitarbeiterin rückwirkend mit einem sechsstelligen Betrag für ihre zusätzlichen Stunden entschädigt. Bürgermeister Mario Hartmann bestätigte, dass alle Personalkosten über den Haushalt 2025 abgewickelt werden.
Wie kam es zu dieser hohen Zahl an Überstunden? Der Gemeindevorstand war jedenfalls nicht über das Ausmaß informiert, und die überraschenden Details wurden erst auf Nachfrage des Gemeindevertreters Mirco Lorbach in einer Sitzung am 22. Mai 2025 bekannt. Die Mitarbeiterin wurde im Herbst 2019 eingestellt, um die Finanzangelegenheiten der Gemeinde zu regeln, die durch fehlende Jahresabschlüsse seit 2010 und Probleme in der Buchhaltung gekennzeichnet waren. Diese Dringlichkeit führte auch zu einer Klage gegen den Ex-Bürgermeister Fissmann und dessen Kämmerin, die derzeit beim Verwaltungsgericht Kassel anhängig ist.
Rechtliche Grundlagen und Vergütung
Laut den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Überstunden Arbeitsstunden, die auf Anordnung des Arbeitgebers über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet werden und auch nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden dürfen. Der Tarifvertrag legt fest, dass Überstunden vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden müssen, wobei sie nach drei Jahren verfallen. Diese Regelungen werfen ein Licht auf die praktischen Herausforderungen, mit denen die Gemeindeverwaltung konfrontiert ist.
Die Vergütung von Überstunden erfolgt gemäß der Entgeltgruppen des TVöD, mit spezifischen Zuschlägen für unterschiedliche Arbeitszeiten. So erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 9b beispielsweise einen Zuschlag von 30 % auf die Überstundenvergütung, während für Überstunden in den Gruppen 9c bis 15 ein Zuschlag von 15 % anfällt. Darüber hinaus gibt es Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für die Arbeit an Feiertagen, wobei die höchsten Zuschläge für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich gelten.
Ein Ausblick auf die Zukunft
Inmitten dieser Entwicklungen kündigte die Mitarbeiterin ihr Arbeitsverhältnis nach der Bürgermeisterdirektwahl im Februar 2025 an, bei der Hartmann nicht wiedergewählt wurde. Ab dem 1. Juli 2025 wird sie eine neue Anstellung in der Nachbargemeinde Weißenborn antreten, wird jedoch bis Ende August 2025 auf Minijobbasis für die Gemeinde Ringgau tätig bleiben. Bürgermeister Hartmann erklärte, dass er keine Anordnung für die Überstunden gegeben habe und die genannten Zahlen nicht mit der Realität übereinstimmen. Er beruft sich auf Datenschutzgründe, um seine Position zu stützen.
Die Situation hat das Potenzial, die Personalpolitik der Gemeinde zu hinterfragen und könnte für andere Kommunen als mahnendes Beispiel dienen, wie wichtig es ist, ein offenes Auge auf die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu haben und transparente Kommunikationsstrukturen zu etablieren. Denn, wie zeigt sich hier deutlich, eine ordentliche Dokumentation und Planung sind das A und O, um solche Missstände zu vermeiden.
HNA berichtet, dass die Gemeinde auch andere Wege finden muss, um die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen, nachdem Rainer Janisch 2024 engagiert wurde, um die Finanzlage zu analysieren. Bislang sind 14 Jahresabschlüsse erledigt, was darauf hinweist, dass Fortschritte gemacht werden, aber immer noch viel zu tun bleibt. Aktionen und strukturelle Veränderungen sind entscheidend, um derartige Probleme in der Zukunft zu vermeiden.
Für mehr Informationen über die rechtlichen Vorgaben zu Überstunden im öffentlichen Dienst kann der Artikel auf Kommunalforum und die Details im Öffentlichen Dienst nachgelesen werden.