Badeverbot am Nidda-Stausee: Stadt Schotten bleibt ohne Optionen!
Badeverbot am Nidda-Stausee in Schotten bleibt, trotz guter Wasserqualität. Rechtliche Probleme und Sicherheit im Fokus.

Badeverbot am Nidda-Stausee: Stadt Schotten bleibt ohne Optionen!
Nichts mit Erfrischung im Nidda-Stausee! Die Stadt Schotten hat jüngst ihren kleinen Badesteg am Stausee mit Gittern gesichert, sodass das gelegentliche Baden, das in der Region so hoch im Kurs steht, derzeit nicht möglich ist. Nur der DLRG-Verein Friedberg/Bad Nauheim hat die Erlaubnis, den Steg zu Übungszwecken zu nutzen. Ein Badeverbot sorgt für großes Unverständnis, auch wenn die Wasserqualität nach Angaben des HLNUG als gut gilt. Hier stellt sich die Frage: Warum so viele Regelungen?
Das Badeverbot hat seine Wurzeln nicht im bösen Willen der Stadtverwaltung, sondern in rechtlichen Problemen und tragischen Vorfällen der Vergangenheit. So wurde der Begriff „Baden“ bereits im Juli 2023 aus der städtischen Satzung gestrichen – ein Schritt, der nach einem Unglück in Nordhessen mit drei ertrunkenen Kindern und nach einem Gutachten des Gemeindeunfallversicherungsverbands (GVV) unternommen wurde. Bürgermeisterin Susanne Schaab erklärte, dass Baden nur in bewachten und abgegrenzten Bereichen möglich wäre. Dies sei jedoch für die Stadt nicht finanzierbar.
Rechtliche Einschränkungen und Verantwortung
Der Nidda-Stausee, der ursprünglich nicht als Freizeitbadesee, sondern als Regenrückhaltebecken konzipiert wurde, wird von den rechtlichen Vorgaben der Wasserverbands Nidda und den zuständigen Behörden dominiert. Die Stadt Schotten agiert hier als Ordnungsbehörde für das Stausee-Gelände und hat mittlerweile alle Hinweise auf Baden und das Badeverbot aus der Seeordnung entfernt.
Besonders besorgniserregend ist die Verantwortung, die die Stadt trägt. Bürgermeister Göbl betont immer wieder die rechtlichen Folgen und die persönliche Verantwortung, die mit etwaigen Badevorfällen einhergehen könnten. Die Behörden betonen, dass das Regierungspräsidium in Gießen die letzte Instanz über mögliche Badegenehmigungen darstellt.
Relevanz von Badeverboten
Es lohnt sich, die Gesetze rund um Badeverbote genauer anzuschauen. Diese können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden, sei es aus Sicherheitsgründen, Naturschutz oder sogar aufgrund von Gefahrensituationen. Missachtungen können nicht nur zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen, sondern auch zu empfindlichen Bußgeldern, die regional stark variieren können. Bei einem generellen Badeverbot drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro. Das Badeverbot im Nidda-Stausee zählt zu denartigen Maßnahmen, die einmal mehr den Ernst der Lage verdeutlichen.
In den kommenden Jahren wird die Diskussion sicherlich an Fahrt aufnehmen, besonders in Hinblick auf die geplante Landesgartenschau 2027. Ein Umdenken könnte hier vielleicht für mehr Klarheit und somit auch für mehr Badevergnügen sorgen, doch bis dahin bleibt der Nidda-Stausee für die meisten Besucher geschlossen.
Die DLRG ist während der Hochsommermonate an den Wochenenden präsent, um im Notfall Hilfe leisten zu können – doch ein Erfrischungsbad bleibt weiterhin untersagt. Wenn das Thema Baden im Nidda-Stausee aufkommt, dann ist es eindeutig: Da liegt was an, doch die Verantwortlichen müssen erst klären, wie die rechtlichen Belange im Griff gehalten werden können.